Freiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Positive und negative Freiheit ===
=== Positive und negative Freiheit ===
[[File:Statue of Liberty 7.jpg|thumb|Die [[w:Freiheitsstatue|Freiheitsstatue]] in New York stellt die römische Göttin [[w:Libertas|Libertas]] dar.]]
[[File:Statue of Liberty 7.jpg|thumb|Die [[w:Freiheitsstatue|Freiheitsstatue]] in New York stellt die römische Göttin [[w:Libertas|Libertas]] dar.]]
Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen [[w:Negative und positive Freiheit|positiver und negativer Freiheit]], die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.<ref> [http://plato.stanford.edu/entries/liberty-positive-negative/ ''Positive and Negative Liberty''] In: ''Stanford Encyclopedia of Philosophy'', Abgerufen am 17. Februar 2026.</ref>  
Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen [[w:Negative und positive Freiheit|positiver und negativer Freiheit]], die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.<ref> [http://plato.stanford.edu/entries/liberty-positive-negative/ ''Positive and Negative Liberty.''] In: ''Stanford Encyclopedia of Philosophy.'' Abgerufen am 17. Februar 2026.</ref>  


Die Unterscheidung findet sich schon bei [[w:Aristoteles|Aristoteles]], sie ist aber über die Tradition von [[w:Thomas Hobbes|Thomas Hobbes]] und [[w:Immanuel Kant|Immanuel Kant]] zentrales Element des [[w:Liberalismus|Liberalismus]] auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des [[w:Individuum|Individuum]]s und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind.  
Die Unterscheidung findet sich schon bei [[w:Aristoteles|Aristoteles]], sie ist aber über die Tradition von [[w:Thomas Hobbes|Thomas Hobbes]] und [[w:Immanuel Kant|Immanuel Kant]] zentrales Element des [[w:Liberalismus|Liberalismus]] auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des [[w:Individuum|Individuum]]s und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind.  


''Negative Freiheit'' (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;<ref>Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.</ref><ref name="Two Concepts of Liberty">Ian Carter in Kapitel 1. [http://plato.stanford.edu/entries/liberty-positive-negative ''Two Concepts of Liberty''.]</ref>  
''Negative Freiheit'' (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;<ref>Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.</ref><ref name="Two Concepts of Liberty">Ian Carter in Kapitel 1. [http://plato.stanford.edu/entries/liberty-positive-negative ''Two Concepts of Liberty.'']</ref>  


''Positive Freiheit'' (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.<ref name="Raymond Geuss 1997">Raymond Geuss: ''Freiheit im Liberalismus und bei Marx''. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: ''Ethische und politische Freiheit''. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.</ref>  
''Positive Freiheit'' (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.<ref name="Raymond Geuss 1997">Raymond Geuss: ''Freiheit im Liberalismus und bei Marx''. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: ''Ethische und politische Freiheit.'' De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.</ref>  


Einige Sozialwissenstheoretiker wie [[w: Ralf Dahrendorf|Ralf Dahrendorf]] lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen ''sozialen Freiheit''. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen https://www.aurorawiki.de/wiki/Datei:Statue_of_Liberty_7.jpg Handlungsressourcen.<ref>Raymond Geuss: ''Freiheit im Liberalismus und bei Marx.'' In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, ''Ethische und politische Freiheit.'' De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S.&nbsp;486.</ref>
Einige Sozialwissenstheoretiker wie [[w: Ralf Dahrendorf|Ralf Dahrendorf]] lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen ''sozialen Freiheit''. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.<ref>Raymond Geuss: ''Freiheit im Liberalismus und bei Marx.'' In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, ''Ethische und politische Freiheit.'' De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S.&nbsp;486.</ref>


Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem [[w:Positivismus|Positivismus]]) meint die Freiheit ''zu'' etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit ''von'' etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.<ref>Jean-Jacques Rousseau: ''Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen.'' In: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f.</ref> [[w:Jan Schapp|Jan Schapp]] gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.<ref>Jan Schapp: ''Über die Freiheit im Recht'', ACP 1992, S. 355ff</ref><ref>Jan Schapp: ''Grundrechte als Wertordnung'', JZ 1998, S. 913ff.</ref>
Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem [[w:Positivismus|Positivismus]]) meint die Freiheit ''zu'' etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit ''von'' etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.<ref>Jean-Jacques Rousseau: ''Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen.'' In: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203 f.</ref> [[w:Jan Schapp|Jan Schapp]] gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.<ref>Jan Schapp: ''Über die Freiheit im Recht.'' ACP 1992, S. 355 ff.</ref><ref>Jan Schapp: ''Grundrechte als Wertordnung'', JZ 1998, S. 913 ff.</ref>


== Geschichte des Freiheitsbegriffes ==
== Geschichte des Freiheitsbegriffes ==

Version vom 26. Februar 2026, 13:01 Uhr

Datei:John William Waterhouse - Ulysses and the Sirens (1891).jpg
Odysseus und die Sirenen. Gemälde von John William Waterhouse (1891). Odysseus gilt spätestens seit Horkheimer und Adorno als Archetyp eines im bürgerlichen Sinne freien Menschen.[1]


Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen auszuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politikwissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts. Freiheitsbegriffe befinden sich ständig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische, soziale, kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Dimensionen. Freiheit gehört zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte.

Eine spirituelle Sichtweise unterscheidet bezogen auf das menschliche Individuum eine weltliche Freiheit und eine sich entwickelnde geistige Freiheit. Im irdischen Dasein ist dem Menschen ein mehr oder weniger großer Handlungsspielraum gegeben, der ihm scheinbar eine Art Freiheit gewährt. Geistig gesehen jedoch unterliegt die Wahl einer Handlung einer höheren, moralischen Verpflichtung. Erst wenn sich der Mensch zu moralisch hochstehenden Handlungen durchringt, die in einem größeren Zusammenhang stehen, entwickelt sich als Ergebnis eine Freiheit, die geistiger Natur ist.

Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten.[2]

Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört,[3] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[4]

In der Physik bezeichnet man Freiheit als das Vermögen eines Stoffes oder Körpers, seine Kraft ohne äußeres Hindernis zu zeigen (beispielsweise „freie Bewegung“, „freie Luft“etc.).[5]

Unterscheidungen

Datei:La Liberté guidant le peuple - Eugène Delacroix - Musée du Louvre Peintures RF 129 - après restauration 2024.jpg
Eugène DelacroixDie Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Eine absolute Freiheit, im Sinne einer Unabhängigkeit von allen äußeren Einflüssen und Motiven, stellt eine reine Idee dar.[6] So kann Freiheit in den verschiedenen Bereichen als Ideal definiert und gleichzeitig ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Politische Freiheit

Die politische Freiheit beschreibt die Idee, dass die Führung eines Volkes nicht von der Willkür Einzelner ausgeht, sondern durch einen Gesamtwillen geschieht, der durch Gesetze festgelegt ist. In diesem Sinne bedeutet politische Freiheit, den eigenen Willen dem Gesamtwillen des Staates unterzuordnen.[7]

Freiheit des Willens

Der Begriff des freien Willens ist recht umstritten. In psychologischem Sinne kann der Mensch im Unterschied zu leblosen Naturkörpern sich von innen heraus zu Handlungen motivieren, die frei von äußeren Zwängen sind, d.h. dass seine Handlungen willkürlich sind. Diese Freiheit ist gegeben, sobald und solange Bewusstsein besteht.[8]

Ein Einwand hierbei ist, dass der Mensch ebenso ein Naturwesen ist und daher von dieser abhängig, auch wenn er sich teilweise durch seine ihm gegebene Vernunft ihr erkennend gegenüberstellen und so eine gewisse Freiheit erlangen kann.

In einem metaphysischen Sinn hingegen versteht man unter Freiheit die Unabhängigkeit menschlicher Handlungen von jeglicher bestimmenden Ursache, also die Fähigkeit, in demselben Moment das Gleiche wollen oder nicht wollen zu können (Indeterminsmus). Hier zeigt sich die Schwierigkeit, dass der Mensch durch sein Bewusstsein zwar sich selbst beobachten und in gewissem Sinne Entscheidungen bewusst treffen kann, jedoch die Ursachen, die ihn zu seinem Wollen antreiben nicht kennt.[9]

Nach Rudolf Steiner sitzt der Wille tief im Unbewussten und es wäre „ein Unsinn“, nach einer Freiheit des Willens zu fragen. Vielmehr könne man nur von der Freiheit der Gedanken sprechen, die wiederum den Willen impulsieren müssen.[10]

Das Neue Testament

Im Sinne des Neuen Testaments bezeichnet Freiheit die Unabhängigkeit von irgendeiner Fessel, beispielsweise der Sünde, den zehn Geboten Moses etc. Unfrei, ein sogenannter „Knecht des Fleisches oder der Sünde“ ist, der durch äußere sinnliche Dinge bestimmt wird.

Ein freier Mensch hingegen ist, wer sein Wollen und Handeln durch die christliche Wahrheit bestimmen lässt.[11]

„Frei gemacht aber von der Sünde, seid ihr Sklaven der Gerechtigkeit geworden.“[12]
„Für die Freiheit hat Christus uns frei gemacht. Steht nun fest und lasst euch nicht wieder durch ein Joch der Sklaverei belasten!“[13]

Innere und äußere Freiheit

Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnlichem frei ist und stattdessen rational auswählt. Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.[14]

Positive und negative Freiheit

Datei:Statue of Liberty 7.jpg
Die Freiheitsstatue in New York stellt die römische Göttin Libertas dar.

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.[15]

Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind.

Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;[16][17]

Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.[18]

Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.[19]

Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.[20] Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.[21][22]

Geschichte des Freiheitsbegriffes

Antike

Datei:Pnyx, 2019 (02).jpg
Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie, der Pnyx in Athen

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, dies aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt.[23] Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.[24]

Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt: Freiheit sei dass „Jeder leben könne, wie es ihm gefällt; dies soll die Ausübung der Freiheit sein […] Bei solchen Unterlagen und einer solchen Herrschaft ist es demokratisch, dass alle Staatsbeamten aus allen Bürgern gewählt werden, und dass Alle über jeden herrschen, und jeder zum Theil über Alle, dass alle Aemter, höchstens mit Ausnahme derer, wo bestimmte Erfahrungen und Kenntnisse nöthig sind, durch das Loos besetzt werden.“[25]

Mittelalter

Wie im Altertum standen auch im Mittelalter große Teile der Bevölkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen. Eigentümer waren entsprechend dem hohen Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft zumeist große Landbesitzer und somit regelmäßig Aristokraten. Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herrn verstanden, also die Abwesenheit von Sklaverei oder Leibeigenschaft oder als Freiheit des Herren, als die Freiheit, Sklaven oder Leibeigene besitzen zu können.

Datei:Friedrich Pecht gez, Schiller-Galerie, Friedrich von Schiller, Sammelbild, Stahlstich um 1859, Wilhelm Tell aus Wilhelm Tell, Johann Leonhard Raab.jpg
Wilhelm Tell aus der Schiller-Galerie Stahlstich von Raab nach Pecht, um 1859

Jedoch sind die Grenzen zwischen ständischer Freiheit und Unfreiheit fließend. Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon, wessen Freiheiten wie weit gehen könnten. Zentrales Dokument ist die Magna Carta Libertatum.[26]

Gegen die Sklaverei und mit Bezug auf seinen Verstand protestiert Eike von Repgow (gest. 1233) in seinem Sachsenspiegel mit den Worten:

„Als man zum ersten Male Recht setzte, da gab es noch keinen Dienstmann und waren alle Menschen freie Leute… Ich kann es auch mit meinem Verstande nicht für Wahrheit halten, dass jemand das Eigentum eines anderen Menschen sein soll.“[27]

Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen, die dem Christen eine Stellung zwischen Knecht und Herrn zuweist: In Christus sind alle Menschen frei, aber diese Freiheit ist durch die Liebe bzw. die Verantwortung für den Mitmenschen gebunden.

Friedrich Schiller ließ die Idee der Freiheit auch in seinen Werken über Freiheitskämpfer des ausgehenden Mittelalters, wie zum Beispiel in Wilhelm Tell und Die Räuber zu Worte kommen.

Aufklärung

Theodizee

Datei:Christoph Bernhard Francke - Bildnis des Philosophen Leibniz (ca. 1695).jpg
Christoph Bernhard Francke - Bildnis des Philosophen Leibniz (ca. 1695)

Das Bild eines allmächtigen Gottes wirft unterschiedlichste Fragen bezüglich der Freiheit des Menschen auf. Beispielsweise bewegen verschiedene Philosophen die Frage nach der Existenz des Bösen in der Welt und warum ein allmächtiger Gott dieses Übel nicht beseitigt. So antwortet Gottfried Wilhelm Leibniz mit seinem Werk „Theodizee - von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels“ auf die Annahme Pierre Bayles, Glaube und Vernunft seien unvereinbar. Leibniz geht von einem allmächtigen Gott aus, einem Schöpfer und Wissenden, der die Welt in ihrer bestmöglichen Form erschaffen hat. Er hätte sie nicht erschaffen, „wenn es keine beste (optimum) unter allen möglichen Welten gäbe.“[28]

Dass heißt, Gott hätte die Welt ohne Sünde und Leid erschaffen können, sie wäre dadurch aber nicht besser gewesen. Daraus folgt, dass er das Böse neben dem Guten in die Welt setzt, sogar auf die Gefahr, dass der Mensch der Sünde verfällt. Dem Menschen ist nun laut Leibniz die Freiheit durch die Vernunft gegeben. Gott ist zwar allwissend und die Zukunft ist vorbestimmt. Da wir Menschen aber nicht wissen, wie diese Zukunft aussieht, müssen wir unsere Pflicht tun „nach der uns von Gott gegebenen Vernunft und den uns von ihm vorgeschriebenen Regeln. Danach dürfen wir ruhigen Gemütes sein und Gott selbst die Sorge für den Erfolg überlassen.“[29]

Bezüglich der Handlungsfreiheit Gottes zitiert Leibniz Bayle, der meint, Gott würde unfrei handeln, da er durch seine Weisheit gezwungen wäre, ein genau bestimmtes Werk zu erschaffen. Leibniz stellt in Frage, ob dies Unfreiheit sei, da Gott durch keine fremde Macht oder durch eine innere Leidenschaft zum Handeln bewegt wird. Allein die Weisheit bewirkt, dass der Wille ihr entsprechend Folge leistet. Zwar konnte Gott in einem metaphysischen Sinn zwischen verschiedenen Entschlüssen wählen, im moralischen Sinn jedoch konnte er es nicht. [30] Demnach liegt die Freiheit in der Tätigkeit des Denkens und der Erkenntnis, welcher der Wille folgt.

Der Pflichtbegriff bei Kant

Auch Immanuel Kant steht vor der Herausforderung, wie er sich zu der Frage „Glaube oder Wissen“ stellt. So schreibt er im Vorwort der zweiten Auflage der „Kritik der reinen Vernunft“, dass der Mensch zwar über die Vernunft moralische Grundsätze aufstellen kann, er auch über eine „spekulative Vernunft“ versuchen kann, weitere Einsichten in höhere Gesetzmäßigkeiten wie beispielsweise in die Freiheit zu erlangen, diese aber eben spekulativ seien. Letztendlich brauche man zur Moral jedoch nichts weiter, „als daß Freiheit sich nur nicht selbst widerspreche und sich also doch wenigstens denken lasse, ohne nötig zu haben, sie weiter einzusehen (…)“.[31] Er kommt zu der Aussage:

„Ich mußte also das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen […].“[32]

Kant beschäftigte sich viel mit der Philosophie Humes, welcher davon ausgeht, dass der Mensch nichts über die Außenwelt an sich erfahren kann. Er stellt sich die Zusammenhänge und Erkenntnisse in seinem Inneren vor und kann dadurch jedoch nur Aufschluss über die Welt in sich bekommen. Eine Erkenntnis über die Welt außer sich ist nicht möglich.[33] Bei Kant findet der Mensch nicht über die Erkenntnis zu einer Moral, sondern über Einhaltung des kategorischen Imperativs:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“[34]

Der Mensch ist in dem Sinne frei, dass er sich mithilfe seiner Vernunft über seine Triebe erheben kann und dadurch das „Naturreich“ in sich beherrscht. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten. Durch den Kategorischen Imperativ soll das eigene Handeln so erweitert werden, dass daraus ein allgemeines Gesetz entstehen kann. Kant geht also davon aus, dass Moral entsteht, wenn Gesetze eingehalten werden, bzw. wenn das Handeln von neu zu schaffenden Gesetzen ausgeht. An dieser Stelle muss der Mensch seine Freiheit aufgeben, um zur Moral zu kommen. Die Freiheit wird hier durch den Pflichtbegriff ersetzt, welchem Kant als das Höchste gilt:

„Pflicht! Du erhabener, großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst…“, der du „ein Gesetz aufstellst…, vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich im Geheim ihm entgegenwirken.“[35]

Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine „Lustentscheidungen“ vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus. Die Freiheit zu tun, was man will, ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat. Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat unter anderem Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum entscheiden kann, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.

„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“

Kant[36]

Schiller

Wo Kant bezüglich der Neigungen des Menschen davon spricht, dass diese überwunden werden müssen, sieht Friedrich Schiller diese durchaus als etwas Notwendiges an, durch das der Mensch erst wirklich zu einem sittlichen Wesen wird:

„Der Mensch nämlich ist nicht dazu bestimmt, einzelne sittliche Handlungen zu verrichten, sondern ein sittliches Wesen zu sein. Nicht Tugenden, sondern die Tugend ist seine Vorschrift, und Tugend ist nichts anders „als eine Neigung zu der Pflicht“. Wie sehr also auch Handlungen aus Neigung und Handlungen aus Pflicht in objektivem Sinne einander entgegenstehen, so ist dies doch in subjektivem Sinn nicht also, und der Mensch darf nicht nur, sondern soll Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. Nicht um sie wie eine Last wegzuwerfen oder wie eine grobe Hülle von sich abzustreifen, nein, um sie aufs innigste mit seinem höhern Selbst zu vereinbaren, ist seiner reinen Geisternatur eine sinnliche beigesellt.“[37]

In seiner Schrift „Über die Ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen.“ entwickelt Schiller die Idee des Spiels, durch welches allein der Mensch zu Freiheit und in diesem Sinne zu seiner eigentlichen Bestimmung gelange. Im Spiel wird das Paradox von Regel oder zwingendem (Natur-) Gesetz und Freiheit (Ideen etc.) durch die Gestaltungskraft des Menschen aufgehoben. So formuliert Schiller folgendes Ideal:

„der Mensch soll mit der Schönheit nur spielen, und er soll nur mit Schönheit spielen. Denn um es endlich einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“[38]

Dem Pflichtbegriff bei Kant begegnet Schiller mit folgendem Epigramm:

Gewissensskrupel.

„Gern dien´ ich den Freunden, doch tu´ ich es leider mit Neigung,
Und so wurmt es mir oft, daß ich nicht tugendhaft bin.
Entscheidung.
Da ist kein andrer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten,
Und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.“
Friedrich Schiller[39]

Nietzsche und der Übermensch

Datei:Friedrich Nietzsche.jpg
Friedrich Nietzsche

Friedrich Wilhelm Nietzsche führt die Bewegung, den Menschen frei gedacht von einer göttlichen Führung bis in die letzte Konsequenz fort. Nicht nur frei von der Autorität Gottes soll der Mensch sein, sondern auch frei von irdischen Autoritäten, der Gesellschaft, dem Staat, dem eigenen Gewissen. Der Pflichtbegriff wird bei Nietzsche durch das „Spiel des Schaffens“ überwunden. Er entwirft das Bild des Übermenschen, das in seinem Werk „Also sprach Zarathustra“ in der Figur von Zarathustra seinen Ausdruck bekommt.

Gleich zu Beginn spricht er von den drei Verwandlungen des Geistes:

„[...] wie der Geist zum Kamele wird, und zum Löwen das Kamel, und zum Kinde zuletzt der Löwe.“ [40]

Hier schildert Nietzsche, wie der starke Geist zunächst danach verlangt, mit dem Schwersten, dem Kamele gleich, beladen zu werden. Das Schwerste kann beispielsweise sein, diejenigen zu lieben, die einen verachten oder sich zu erniedrigen, um seinem Hochmut zu schaden. Der Geist erniedrigt sich also, indem er diese Tugenden höher schätzt als sich selbst. [41]

So beladen eilt der Geist in seine Wüste, in der nun die zweite Verwandlung geschieht: der Geist wird zum Löwen, der in der Wüste sein eigener Herr sein möchte. Hier findet ein Ringen statt: das Ringen des Löwen mit dem Drachen, der den Namen „Du-sollst“ trägt. Das goldfunkelnde Schuppentier erzählt von tausendjährigen Werten, die alle schon geschaffen sind und die das „ich will“ des Löwen nicht brauchen. Der Löwe kann zwar noch keine neuen Werte schaffen, aber sich die Freiheit zu neuem Schaffen erringen, dessen ist er mächtig. Durch die dritte Verwandlung erscheint das Kind, das Ausdruck von Unschuld, Vergessen und Neubeginn ist. Spricht der Löwe noch das „heilige Nein“ gegenüber der Pflicht, so bedarf es zum Spiel des Schaffens das „heilige Ja“ des Kindes.[42]

Die Loslösung von allem Göttlichen denkt Nietzsche bis in die letzte Konsequenz und spricht von einem „neuen Stolz“, den Zarathustra die Menschen lehrt:

„[...] nicht mehr den Kopf in den Sand der himmlischen Dinge zu stecken, sondern frei ihn zu tragen, einen Erden-Kopf, der der Erde Sinn schafft!“[43]

Keinen Wegweiser aus dem Göttlichen möchte er mehr akzeptieren. An die Stelle der göttlichen Führung soll nun aber keine irdische Führung in Form von Autoritäten, Staat und Gesellschaft treten. Selbst die innere Autorität, das Gewissen soll überwunden werden. Das Handeln aus Mitleid beispielsweise entspringt nicht aus der eigenen Kraft, aus dem Antrieb des Schaffenden, sondern aus dem fremden Leid. So ist die Gefahr, dass durch solches Handeln die Schwäche im Menschen erhalten bleibt. [44]

„Tot sind alle Götter, nun wollen wir, daß der Übermensch lebe.“[45],

so beschreibt Nietzsche die Befreiung von einer göttlichen oder insgesamt einer autoritären Führung. Zarathustra, der Übermensch soll nun aber keinesfalls neue Autorität, neues Idol für den Menschen werden.

„Man vergilt einem Lehrer schlecht, wenn man immer nur der Schüler bleibt. Und warum wollt ihr nicht an meinem Kranze rupfen? Ihr verehrt mich; aber wie, wenn eure Verehrung eines Tages umfällt? Hütet euch, daß euch nicht eine Bildsäule erschlage!“[46]

19. und 20. Jahrhundert

Datei:Hegel portrait by Schlesinger 1831.jpg
Georg Wilhelm Friedrich Hegel
(Porträt von Jakob Schlesinger, 1831)
Datei:Hegel Unterschrift.svg

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (französisch: liberté, égalité, fraternité) waren die Ideale der Französischen Revolution. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft, und die Souveränität im Staat ging auf das Volk über.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat „Freiheit“ beschrieben als eine Phase ohne Zwang (insoweit etwa entsprechend dem Begriff negativer Freiheit), aber unter „Einsicht in die Notwendigkeit“. Die von Hegel geforderte Einsicht in die Notwendigkeit bedeutet nicht die Unterordnung unter eine fremd definierte, insbesondere obrigkeitsstaatliche Notwendigkeit, die man nur einzusehen brauche. Die geforderte Einsicht in die Notwendigkeit hat eine innere und eine äußere Perspektive.

Die innere Perspektive besagt, dass Freiheit nicht bedeutet, als Person naturwissenschaftlich undeterminiert zu sein, sondern sich über die Art der Determiniertheit mit Vernunft auch im Sinne Kants bewusst zu werden. Je mehr ein Mensch versteht, wie er selbst denkt und handelt, letztlich funktioniert, umso eher kann er sich von den ungewünschten Arten der Determiniertheit befreien und die gewünschten dann aufgrund einer freien Entscheidung bestehen lassen. In dieser inneren Perspektive ähnelt Hegel den Deterministen, für welche die Determiniertheit des Menschen nicht Grenze, sondern Voraussetzung von Freiheit ist.

Es gibt bei Hegel aber auch die viel kritisierte und gerade von autoritären Regimen oft missbrauchte äußere Perspektive, wonach die Beschränktheit der weltlichen Möglichkeiten keine Freiheitseinschränkung darstelle. Vielmehr seien die weltlichen Notwendigkeiten gegeben und die Freiheit entfalte sich von vornherein nur innerhalb dieser Gegebenheiten. In dieser äußeren Perspektive ähnelt Hegels Ansatz demjenigen der Existentialisten, auch wenn diese gerade das geistige Überwinden der Gegebenheiten als Ausdruck der Freiheit verstehen.

In der von Karl Marx und Friedrich Engels begründeten Philosophie des Dialektischen Materialismus wird der Hegelsche Freiheitsbegriff im Sinne der Einsicht in die Notwendigkeit übernommen.[47] Das Reich der Notwendigkeit, das nach Marx auch die menschliche Arbeit beinhaltet, soll seine dialektische Aufhebung in einer kommunistischen Utopie, dem erstrebenswerten Reich der Freiheit erfahren.

Fromm und die Furcht vor der Freiheit

Nach den Schrecken des ersten und vor allem auch zweiten Weltkrieges und der Dimension des Bösen, die durch den Menschen entstehen kann, veröffentlicht Erich Fromm 1946 sein Buch „Die Furcht vor der Freiheit“. Darin beschreibt er, wie der Mensch Stück für Stück aus einem ursprünglichen Einssein mit der Welt heraustritt und dabei immer mehr Freiheit erlangt (negative Freiheit). Der Mensch wird frei von Bindungen und dadurch auch von Sicherheiten. Er bekommt nun die Möglichkeit zur „positiven Freiheit“, frei zu handeln unabhängig von Tradition, gesellschaftlichen Vorstellungen oder anderen Autoritäten.

Fromm spricht von der Freiheit als „zwiespältiges Geschenk“, das dem Menschen gemacht wurde. Denn der Mensch kann aufgrund der Ängste, die beim Verlust der Bindungen entstehen, neue Bindungen mit der Welt eingehen. Diese führen zum Verlust und zur Zerstörung seiner Freiheit und damit seines individuellen Selbst.[48]

Freiheit ist ein charakteristisches Merkmal des Menschseins, deren Bedeutung sich ändert, „je nachdem in welchem Grad der Mensch sich seiner selbst als einem unabhängigen und separaten Wesen bewußt ist und sich als solches begreift.“[49]

Nachdem der Mensch die primären, ihm Sicherheit vermittelnden Bindungen durchtrennt hat und er sich dadurch getrennt der Welt gegenüber erlebt, bleiben ihm laut Fromm zwei Möglichkeiten, diesen unerträglichen Zustand seiner Einsamkeit und Ohnmacht zu überwinden:

  • Die „positive Freiheit“ zu ergreifen. Dabei sind zwei Faktoren relevant: die Liebe als spontane Bejahung (sponte: lat. Für „aus freien Stücken“) und die Arbeit, die auch als Schöpfung verstanden werden kann:
„Bei jedem spontanen Tätigsein nimmt der Mensch die Welt in sich auf. Dabei wird sein Selbst stärker und gefestigter. Denn das Selbst ist stark genau in dem Maße, wie es aktiv-tätig ist.“[50]

Der Mensch tritt in Verbindung mit der Welt, ohne seine Unabhängigkeit zu verlieren.

  • Zu regredieren und die eigene Freiheit aufzugeben. Auf diese Weise kann er versuchen, zu einer ursprünglichen Einheit mit der Welt zurückzufinden, zu einem Zustand, bevor der Mensch ein „Individuum“ wurde, was jedoch niemals gelingen wird, da sich seine Loslösung von der Welt nicht rückgängig machen lässt.“[51]

Steiner und der ethische Individualismus

Rudolf Steiner beschreibt in der „Philosophie der Freiheit“, wie das Denken mit dem Willen in Harmonie gebracht werden kann, ohne dass es beim Kampf zwischen zwei Polaritäten (Pflicht und Gemüt) stehen bleibt.

Das Denken wird vom Menschen oftmals als ein Nachbild zur eigentlichen Wirklichkeit verstanden. Die physische Welt mit ihren Erscheinungen stellt die Realität dar, die im Denken nur reflektiert wird. In diesem Fall baut sich der Mensch eine metaphysische Welt mit seinen Hypothesen auf, nach dem Muster der eigenen Wahrnehmungswelt. Dies führt dazu, dass jeder Mensch sich seine eigene Wirklichkeit erbaut, die meist nicht mit der Wirklichkeit des Anderen übereinstimmt.

Steiner erweitert nun das reflektierende Denken und spricht davon, dass im Wahrnehmen der Welt nur ein Teil der Wirklichkeit gegeben ist und erst mit der Durchsetzung dieser Wahrnehmung durch das Denken die ganze Wirklichkeit erlebt werden kann. Denken ist „kein schattenhaftes Nachbild einer Wirklichkeit“, sondern eine „auf sich ruhende geistige Wesenhaftigkeit.“[52]

Die irdische Materie ist die Manifestation des Gedankens, das Endprodukt eines Prozesses, der im Gedanken seinen Anfang nahm. Nimmt man ein solches Endprodukt wahr, ist es dem Menschen möglich, über das Denken zum Ursprung, zum Gedanken zu kommen, der hinter der physischen Realität steht.

Den Denkprozess als solchen beschreibt Steiner als wesenhaft, lebendig, wenn er nicht beim reinen Reflektieren stehen bleibt. Diesen Denkprozess kann der Mensch nun beobachten und erleben und dadurch über sein eigenes Denken hinauswachsen (Steiner nennt dies „Intuition“). Die Logik, die immer etwas Zwingendes hat, wird durch dieses lebendige Denken überwunden und das Denken wird frei.

Bezüglich der Entstehung der Willenshandlungen beschreibt Steiner zwei Faktoren:

  1. das Motiv, das einen begrifflichen, vorstellungsgemäßen Faktor darstellt und das augenblickliche Handeln bestimmt
  2. die Triebfeder als bleibender Faktor in der menschlichen Organisation, seine charakterologische Anlage.

Diese zwei Faktoren können zunächst als sehr gegensätzlich erlebt werden. Hat der Mensch ein Motiv, eine Vorstellung, nach der er handeln möchte, kann diese in einen Konflikt mit seiner charakterologischen Anlage kommen. Ein Beispiel kann ein Mensch sein, der gerne mit dem Rauchen aufhören möchte, dieser Vorsatz jedoch immer wieder durch seine Sucht, die Gewohnheit torpediert wird. Steiner beschreibt nun, wie diese beiden Faktoren, das Motiv und die Triebfeder zu einem verschmelzen, wenn man sie immer weiter veredelt. Das bedeutet, weder eine den Menschen bestimmende charakterologische Anlage beeinflusst den Willen, noch äußere bestimmte, normative Prinzipien, beispielsweise Gesetze oder das Gewissen:

„Die Handlung ist also keine schablonenmäßige, die nach irgendwelchen Regeln ausgeführt wird, und auch keine solche, die der Mensch auf äußeren Anstoß hin automatenhaft vollzieht, sondern eine schlechthin durch ihren idealen Gehalt bestimmte.“[53]

Dies ist möglich, wenn der Mensch nicht bei bereits geschaffenen Vorstellungen stehen bleibt, sondern sich dem Geistigen, der Ideenwelt (Platon) hinwendet und daraus wahre Vorstellungen bildet. Auf die Allgemeingültigkeit dieser Ideenwelt trifft nun das Individuelle des Menschen. Das Handeln, das daraus entsteht nennt Steiner den „Ethischen Individualismus“. Der freie Mensch gibt sich also die Grundlage seines Handelns selbst und lebt nicht mehr aus den Gesetzen und (moralischen) Vorstellungen Anderer.

Ähnlich wie Erich Fromm nennt Steiner den Begriff der Liebe als Grundbedingung für die Freiheit:

„Leben in der Liebe zum Handeln und Lebenlassen im Verständnisse des fremden Wollens ist die Grundmaxime der freien Menschen.“[54]

Nur wenn der Mensch seiner Liebe zu einem Objekt folgt, ist er es selbst, der handelt.[55]

So ist das Individuelle des Menschen nicht in seinen Trieben und Begierden, in seinem Organismus zu finden, sondern in der allgemeingültigen Ideenwelt, die durch die Denktätigkeit in seinem Organismus aufleuchtet. Das bedeutet, dass die freien Menschen durchaus verschieden handeln aufgrund der unterschiedlichen Veranlagung und Intuitionsfähigkeit, sie aber in der gleichen Ideenwelt leben und dadurch ein gegenseitiges Verständnis erleichtert wird.[56]

Der noch unfreie Mensch lebt in der Welt seiner eigenen Vorstellungen und muss jeden zurückstoßen, der anderen (Moral-) Vorstellungen und Instinkten folgt als er. So stellen äußere Gesetze für den unfreien Menschen eine Hilfe zum Zusammenleben dar, das sich ohne die äußere Form tatsächlich sehr schwierig gestalten würde.

Was zeichnet den freien Menschen bei Steiner aus? Im Grunde dreht er Kant einmal herum:

„Der Mensch ist nicht wegen der Sittlichkeit da, sondern die Sittlichkeit durch den Menschen, d.h. der freie Mensch handelt sittlich, weil er eine sittliche Idee hat und nicht, damit Sittlichkeit entstehe.“[57]

Freiheit in Politik und Gesellschaft

Konstitutionelle Gesellschaftsordnung

„Nichts ist unveränderlich, nur die dem Menschen eigenen und unveräußerlichen Rechte nicht.“– Thomas Jefferson[58]
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Magna Carta
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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Verschiedene Ausprägungen der Freiheit genießen in vielen Staaten den rechtlichen Status von Grundrechten, insbesondere in Form von Freiheitsrechten. Diese sollen ein Ausufern staatlicher Gewalt verhindern. So sind Freiheitsrechte in erster Linie Abwehrrechte, die das Leben, die persönliche Freiheit oder das Eigentum schützen vor unbefugten Eingriffen in diese durch staatliche Maßnahmen. [59]

Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute im Bereich der politischen Freiheit. Diese bezeichnet die Rechte des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seinen Willen in demokratischer Weise in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen. Die politische Freiheit umfasst das aktive und das passive Wahlrecht[60] , d. h. die Rechte, als Wähler und Wählbarer an freien Wahlen teilzunehmen, darüber hinaus auch „politische“ Grundrechte, insbesondere durch Meinungsfreiheit[61] und Versammlungsfreiheit[62] an der „Vorformung“ der demokratischen Willensbildung mitzuwirken.

Die Verfasstheit eines Staates durch eine freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet, dass er, insbesondere die Staatsgewalt, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung für eine Gesellschaft, in der bestimmte Freiheiten, wie die Menschenwürde und das Recht auf Leben, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.[63]

In der Regel wird eine freiheitliche Staatsordnung durch Rechtsstaatlichkeit (insbesondere durch Grundrechte), durch Demokratie und Marktwirtschaft definiert. In der Verwirklichung einer solchen freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft gesehen. [64]

Rudolf Steiner, der den Menschen als „Quell aller Sittlichkeit und Mittelpunkt des Erdenlebens“ [65] definiert, bezeichnet den Staat als etwas, das für den Menschen, für das Zusammenleben gegeben ist. Das Individuum braucht das menschliche Zusammenleben, da es ohne dieses verkümmern würde. Es ist aufgefordert, sich immer wieder an Gesetzen zu „stoßen“, sie zu hinterfragen, um aus eigener Erkenntnis heraus neue zu formen. So kann die gesellschaftliche Ordnung wieder günstig auf das Individuum zurückwirken.[66]Ausgehend von der Entwicklung des Menschen begründete er die Idee der sogenannten „Dreigliederung des sozialen Organismus“ (s. Kapitel 4.6 „Freiheit und Soziale Dreigliederung“).

Wirtschaftsordnung

Wenn wirtschaftliche Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist, wird jene als freie Marktwirtschaft bezeichnet. In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsätzlich ohne staatliche Lenkung „frei“ aufeinander. Als steuerndes Element für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis, welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet. Merkmale der freien Marktwirtschaft sind Privateigentum, Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, freie Berufswahl, freier Marktzugang und freier Wettbewerb.[67]

Der Marktfreiheit des Marktteilnehmers entspricht in der freien Marktwirtschaft seine Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet, dass dem Marktteilnehmer einerseits im Erfolgsfall der aus der Handlung entstehende Gewinn als persönlicher Profit und andererseits im Falle des Misserfolgs die Haftung für die durch das freie Verhalten verursachten Schäden zugeordnet werden.[68]

Gerade im Bereich der Marktfreiheit wird erkennbar, dass einmal bestehende Freiheit kein Zustand ist, der sich ohne Weiteres selbst erhält. So können in einem freien Markt im Sinne völliger staatlicher Zurückhaltung, Unternehmen aus dem freien Wettbewerb heraus auch nach einer marktbeherrschenden Stellung bis hin zu einem Monopol streben. Ziel einer solchen marktbeherrschenden Stellung ist es regelmäßig, den freien Markt im Sinne von Wettbewerb zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu begrenzen oder sogar auszuschalten. Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist daher der Schutz des Marktes vor seinen eigenen Ergebnissen insbesondere durch staatliches Kartellrecht. Außerdem gehört es zur sozialen Marktwirtschaft, dass der Staat dort regulativ eingreift, wo einem freien Marktverhalten im Falle des Misserfolgs keine ausreichende Haftung gegenüber stünde. [69] [70]

Freiheit versus Sicherheit

Es besteht ein klassisches Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit bzw. öffentlicher Ordnung andererseits. Einerseits bedingen Freiheit und Sicherheit einander. Nur ein Mensch, der über ein ausreichendes Maß an Sicherheit verfügt, kann sich auch frei verhalten. Umgekehrt kann auch nur ein freier Mensch die ihm notwendig und wichtig erscheinenden Lebensumstände, zu denen auch die Sicherheit gehört, frei erhalten.

Andererseits aber können Freiheit und Sicherheit auch in Konflikt zueinander geraten, wenn zum Beispiel die gewährte Freiheit des Einen zur Gefährdung der Sicherheit des Anderen führt. Eine stabile öffentliche Ordnung ist der Freiheit grundsätzlich dienlich. Die dafür notwendigen Maßnahmen können aber wiederum eine empfindliche Einschränkung der Freiheit (Überwachung, Zensur) zur Folge haben. [71]

Es kommt daher darauf an, die Eingriffe in die Freiheit auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Notwendigkeit daran zu bemessen, ob im Ergebnis ein allgemeiner Freiheitsgewinn steht. Benjamin Franklin hat als politische Maxime zum Umgang mit dem Spannungsverhältnis erklärt: „Wer die wesentliche Freiheit aufgibt, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ [72]

Politische Konzepte

Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit. Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte, die in Form von verfassungsmäßigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden. Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmäßig auch auf das Individuum zurückgeführt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit.[73] Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus. Damit wird etwa auch der ökonomische Liberalismus begründet.

Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit aufgrund bestehender Macht- und Herrschaftsstrukturen. Er lehnt jedwede Herrschaftsform, also auch solche, die demokratisch oder wohlfahrtsorientiert begründet sind, kategorisch ab. Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, die im Anarchismus erstrebt werden, sollen Freiheit gerade ohne herrschaftsgebundenen Ordnungsrahmen ermöglichen.[74]

Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit, Moral, und durch höhere Mächte (etwa: Gott) beschränkt. Einzelne moderne Ausprägungen des Konservatismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grundüberzeugungen fest, sodass sich im Bereich des modernen Konservatismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefürwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat. Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Strömungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität aus konservativer Sicht vorgenommen.[75]

Der libertäre Konservatismus, auch konservativer Libertarismus genannt befürwortet größtmögliche wirtschaftliche Freiheit und eine möglichst geringe staatliche Regulierung des gesellschaftlichen Lebens, dies jedoch mit einer sozialkonservativen Philosophie, die Autorität, Pflicht und Moral betont. Als vorwiegend amerikanische Ideologie stellt der libertäre Konservatismus die Freiheit in den Vordergrund und fördert Wahlfreiheit, Meinungsfreiheit und den freien Marktkapitalismus, während er liberale Sozialpolitik ablehnt .[76]

Der Sozialismus und Kommunismus strebt die Freiheit der Arbeiterklasse von den Mechanismen und Folgen, vor allem Ausbeutung und Unterdrückung, der kapitalistischen Produktionsweise an. Marx sah in der kapitalistischen Produktionsweise die Ersetzung persönlicher Freiheiten durch die Freiheit des Handels, der Tauschwert tritt an die Stelle der persönlichen Würde.[77]

„Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen Gattungswesen geworden ist, erst wenn der Mensch seine ‚forces propres‘ als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht.“[78]

Der Marxsche Grundsatz, dass die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die Entwicklung aller“ ist, [79] erfuhr in den realsozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas oftmals sein Gegenteil. Freiheiten wurden dann gewährt, wenn sie den Diskurs des vorgegebenen politisch-gesellschaftlichen Systems nicht verließen.

Der Nationalismus kennt vor allem die Freiheit des eigenen Volkes, etwa von Fremdherrschaft oder als Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Im Totalitarismus (dazu zählen Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus), hat sich das Individuum dem Volksganzen oder dem Willen des „Führers“ unterzuordnen. Totalitäre Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuelle Freiheit grundsätzlich ablehnen bzw. nur im Rahmen einer dem totalitären Ziel dienenden Funktion zugestehen. Sie nehmen dem Menschen den „Raum des Handelns“, der laut Hannah Arendt die „Wirklichkeit der Freiheit darstellt“.[80]

Bestimmung von Grenzen der Freiheit

Das sogenannte Mill-Limit, benannt nach John Stuart Mill, beschreibt, dass der Freiheitsgebrauch dort zu limitieren ist, wo eine Schädigung Dritter erfolgt.[81] Es gilt besonders in angloamerikanischen Ländern bis heute als Grundlage des Liberalismus.

Die Schädigung muss wiederum drei Kriterien erfüllen, um eine Einschränkung des zugrundeliegenden Freiheitsgebrauchs zu rechtfertigen. Erstens muss die Schädigung über eine gewisse Lästigkeit hinausgehen, zweitens darf es für die Schädigung keine überwiegenden rechtfertigenden Gründe geben und drittens muss die Schädigung auch mit einer die konkrete Einschränkung rechtfertigenden ausreichenden Wahrscheinlichkeit eintreten.

Die normativen Setzungen für die Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen können nicht abstrakt-absolut definiert werden, sondern müssen konkret im Einzelfall bestimmt werden. Diese Bestimmung unterliegt in Demokratien wiederum bestimmten Gesetzgebungs-verfahren. Das theoretische Problem der Bestimmung von Freiheitsgrenzen durch demokratische Verfahren besteht darin, dass individuelle Freiheit nach dem Mill-Limit gerade aus sich heraus schützenswert ist und also nicht abhängig von einer Gewährung durch eine demokratische Mehrheit sein soll. Die Begründungspflicht verbleibt somit auch bei demokratischer Legitimation bei denjenigen, die einen bestimmten Freiheitsgebrauch einschränken wollen. Diese Sichtweise hat sich in der Verfassungswirklichkeit der westlichen Demokratien weitgehend durchgesetzt und dazu geführt, dass auch Mehrheitsentscheidungen einer an den Freiheitsrechten ausgerichteten (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit (etwa dem Obersten Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof) unterworfen sind.

Generell unterliegt das Mill-Limit einem weiten Interpretationsspielraum. So erklärte beispielsweise John Stuart Mill selbst, dass es Individuen oder Völker (er verwendet den Begriff „Barbaren“) gibt, die noch nicht die nötige Reife entwickelt haben, mit der Freiheit umzugehen. Um ihre mangelhaften Fähigkeiten weiterzuentwickeln, benötige es eine entsprechende Führung, verbunden mit einer Einschränkung ihrer Freiheit.[82]

Freiheit und Soziale Dreigliederung

Im Gegensatz zum zentral verwalteten Einheitsstaat entwickelte Rudolf Steiner die Idee der sozialen Dreigliederung, in der die drei Bereiche des Geistes-, Rechts- und Wirtschaftslebens ein selbstständiges Dasein führen und daraus erst ein lebendiges Zusammenwirken möglich wird.

Während er für die Wirtschaft das Ideal der Brüderlichkeit und für das Rechtsleben die Gleichheit als grundlegend annimmt, soll das Geistesleben (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaft etc.) auf Freiheit gegründet sein. Dies bedeutet, dass keine staatlichen Maßnahmen einerseits oder wirtschaftliche Zwänge und Beeinflussungen andererseits auf diesen Bereich einwirken sollen.[83]

Zitate und Gedicht

Rudolf Steiner

„Das freie Denken segelt ins Ungewisse hinaus,
wenn es sich auf die Suche nach der Wahrheit macht.
Wohin der Kahn treibt, weiß es nicht.
Es fühlt nur in sich die Kraft und den Mut,
aus eigenem Vermögen zu einer befriedigenden
Anschauung zu kommen.“

Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887 bis 1901.[84]
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Gemälde von Anton Kaulbach: Faust und Mephisto

Friedrich Schiller

„Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei,
Und würd‘ er in Ketten geboren.“

Johann Wolfgang von Goethe

„Das ist der Weisheit letzter Schluß:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muß!“

Pico della Mirandola

„Nicht himmlisch, nicht irdisch, nicht sterblich und nicht unsterblich
haben wir dich erschaffen, auf dass du mögest frei sein,
deinem eigenen Willen und deiner Ehre gemäß,
auf dass du mögest dein eigner Schöpfer und Bildner sein.
Dir allein gab ich die Fähigkeit zu wachsen
und dich nach deinem eigenen freien Willen zu entfalten.
Du trägst in dir den Keim eines allumfassenden Lebens.“

Pico della Mirandola: Oratio de hominis dignitate.[87]

Gedicht

Verpflichtung führt zu Freiheit

„In der Welt bin ich scheinbar ganz frei
für Arbeit, Spiel und allerlei.
Im geistigen Reiche aber herrscht verpflichtende Bürde,
in ungestörter Ruhe, mit erhabener Würde.
Freiheit und Verpflichtung – ein Geisteskeim,
wer wird der wahre Herr von beiden sein?

Verpflichte ich mich zur geistigen Wirklichkeit,
werden meine Sinne und Glieder inniglich.
Die Augen öffnen sich im sensiblen Licht,
Lebe ich aber begehrliche Ambition,
flüsternd im Zeitgeist anmaßender Intention,
hinab geht meine Seele in den Kerker der Isolation.

Im geistigen Reich herrscht die Herrentugend Pflicht,
mit einem unendlich freien Angesicht.
Notwendig ist die Pflicht, die jene Mitte schafft,
mit großer Liebe und einzigartiger Freiheitskraft.
Denn es herrschen Magie und Souveränität
im Entschiedensein zur Moralität.

Deshalb, wenn ich einmal sterbe,
erkenne ich, wie meine Freiheit werde.
Die Verpflichtungen sind es, ich habe sie geleistet,
sie zu einem runden Ergebnis gemeistert.
Freiheit ist die Essenz, der Lohn,
Verpflichtung und Freiheit bilden eine souveräne Union.

Die Wahl der Handlung, zunächst auferlegte Qual,
über sie waltet die Pflicht, es ist der heilige Gral.
Im Erdendasein sind die Glieder frei und bewegt,
unbescholten, jedoch ohne Ziel und Weg.
Im Nachtodlichen sind sie nur frei im Licht,
wenn sie sich ergaben der moralischen Pflicht.“

Heinz Grill[88]

Literatur

  • Bernd Rosslenbroich: Perspektiven zur Biologie der Freiheit. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-7725-2895-8.
  • Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit (englischer Originaltitel: Escape from Freedom ins deutsche übersetzt von Liselotte und Ernst Mickel). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-35024-5.
  • Manfred Krüger: Ästhetik der Freiheit. Schillers »Briefe über die ästhetische Erziehung des Menschen« und andere Essays. Amthor Verlag, Heidenheim 2016, ISBN: 978-3-9341045-1-8.
  • Rudolf Steiner: Das Böse, die Freiheit und der Mensch. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7725-2119-5.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Inge Stephan: Musen und Medusen. Mythos und Geschlecht in der Literatur des 20. Jahrhunderts. Böhlau Verlag, Köln, Weimar, Wien 1997 S. 109-112. In: Mythos. Journal für Ästhetik. Abgerufen am 23. Februar 2026.
  2. Eintrag frei in: F. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage.
  3. Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: F. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  4. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2. Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  5. Herders Conversations-Lexikon. In: woerterbuchnetz.de. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  6. Pierer's Universal-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  7. Meyers Großes Konversations-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  8. Meyers Großes Konversations-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  9. Meyers Großes Konversations-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  10. Rudolf Steiner: Esoterische Betrachtungen karmischer Zusammenhänge. Erster Band. GA 235. 8. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1994, ISBN 3-7274-2350-1, S. 46–47. (Online)
  11. Pierer's Universal-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  12. Röm. 6, 18. Elberfelder Übersetzung. In: bibleserver.com. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  13. Gal. 5, 1. Elberfelder Übersetzung. In: bibleserver.com. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  14. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  15. Positive and Negative Liberty. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  16. Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.
  17. Ian Carter in Kapitel 1. Two Concepts of Liberty.
  18. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  19. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.
  20. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. In: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203 f.
  21. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht. ACP 1992, S. 355 ff.
  22. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913 ff.
  23. Vgl. Epiktet (um 50–138 u. Z.), der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet.
  24. Kurt Raaflaub, Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen. München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.): Freiheit (=Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung, Band 1, 2024) ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002 (Digitalisat).
  25. Aristoteles: Politik. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  26. Laetitia Boehm, Odilo Engels, Erwin Iserloh, Rudolf Morsey, Konrad Repgen (Hrsg.): Historisches Jahrbuch. (PDF, S. 16-18) Verlag Karl Alber, Freiburg/München 1984, ISSN 0081-2621 In: MGH Bibliothek. Abgerufen am 23. Februar 2026.
  27. Eike von Repgow, Sachsenspiegel. Landrecht III, 42; dazu Hans Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte. 4. Auflage. 2004, Rn 1462; zudem: Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage. 2010, S. 85, S. 107 ff. Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access).
  28. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels. Erster und zweiter Teil. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 219.
  29. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels. Erster und zweiter Teil. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 293.
  30. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels. Erster und zweiter Teil. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 603ff.
  31. Kritik der reinen Vernunft. Vorrede zur zweiten Auflage. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  32. Kritik der reinen Vernunft. Vorrede zur zweiten Auflage. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  33. Rudolf Steiner: Die Rätsel der Philosophie in ihrer Geschichte als Umriß dargestellt. GA 18. 9. Auflage, Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1985, ISBN 3-7274-0180-X, S. 146-147. (Online)
  34. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Zweiter Abschnitt: Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  35. Kritik der praktischen Vernunft In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  36. Immanel Kant: Abhandlungen nach 1781. S. 290 In: Korpora.org. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  37. Friedrich Schiller: Über Anmut und Würde In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  38. Friedrich Schiller: Ueber die ästhetische Erziehung des Menschen, in einer Reihe von Briefen. Dreizehnter Brief In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  39. Die Philosophen – Xenien – Gedichte In: www.friedrich-schiller-archiv.de. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  40. Also sprach Zarathustra : Von den drei Verwandlungen“ In: projekt-gutenberg.org. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  41. Rudolf Steiner: Friedrich Nietzsche. Ein Kämpfer gegen seine Zeit. GA 5. 4. Auflage. Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung, Dornach 2000, 3-7274-0050-1, S. 45. (Online)
  42. Also sprach Zarathustra : Von den drei Verwandlungen“ In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  43. Also sprach Zarathustra: Von den Hinterweltlern“ In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  44. Also sprach Zarathustra : Vom bleichen Verbrecher“ In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  45. Also sprach Zarathustra : Von der schenkenden Tugend“ In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  46. Also sprach Zarathustra : Von der schenkenden Tugend“ In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  47. Vgl. G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik II. (=Gesammelte Werke Bd. 12), Felix Meiner Verlag, Hamburg 1981, ISBN 3-7873-0383-9, S. 15; Friedrich Engels: Herrn Eugen Dühring`s Umwälzung der Wissenschaft. Marx/Engels – Werke, Dietz Verlag, Berlin 1962, Bd. 20, S. 106.
  48. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-434004-2-3, S. 31.
  49. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-434004-2-3, S. 25.
  50. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-434004-2-3, S. 208.
  51. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-434004-2-3, S. 208f.
  52. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 146. (Online)
  53. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 158. (Online)
  54. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 166. (Online)
  55. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 162. (Online)
  56. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 164. (Online)
  57. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 172. (Online)
  58. Originalzitat:
    „Nothing then is unchangeable but the inherent and unalienable rights of man.“
    Thomas Jefferson: From Thomas Jefferson to John Cartwright, 5 June 1824. In: Founders Online. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  59. Christoph Gusy: Freiheitsrechte als subjektive Rechte In: Zeitschrift für das Juristische Studium ZJS 2008, S. 233-234. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  60. Aktives und passives Wahlrecht. In: Wahlrechtslexikon. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  61. Die Grundrechte. Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk-, Film-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit.] In: Grundgesetz für jede(n). Abgerufen am 17. Februar 2026.
  62. Die Grundrechte. Artikel 8 [Versammlungsfreiheit.] In: Grundgesetz für jede(n). Abgerufen am 17. Februar 2026.
  63. Freiheitliche demokratische Grundordnung. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Lexika. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  64. Zivilgesellschaft. In: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Lexikon der Entwicklungspolitik. Abgerufen am 19. Februar 2026.
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  70. Definition: Was ist „soziale Marktwirtschaft“? In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  71. Vgl. Udo Di Fabio: Die Kultur der Freiheit. C. H. Beck, München 2005, ISBN 978-3-406-53745-5.
  72. Originalzitat:
    „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“
    Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor. Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755-1756 (Philadelphia, 1756), S. 19-21. In: franklinpapers.org. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  73. Liberalismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Kurz und knapp. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  74. Anarchismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Kurz und knapp. Abgerufen am 20. Februar 2026.
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  76. J. Richard Piper: Ideologien und Institutionen: Amerikanische konservative und liberale Regierungsrezepte seit 1933. Rowman & Littlefield, 1997, ISBN 9780847684595, S. 110–111.
  77. Karl Marx, Friedrich Engels: Manifest der kommunistischen Partei. S. 465. In: Marx Engels Werke. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  78. Karl Marx: Zur Judenfrage. S. 370. In: Marx Engels Werke. Abgerufen am 20. Februar 2026.
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  83. Rudolf Steiner: Über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage. Schriften und Aufsätze 1915 – 1921. GA 24, 1. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1982 ISBN 3-7274-0240-7, S.  473.(Online)
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  87. Gerd von der Gönna (Hrsg.): Oratio de hominis dignitate. Rede über die Würde des Menschen. Reclam, Stuttgart 1997, ISBN 978-3-15-009658-1 (lateinischer Text und deutsche Übersetzung).
  88. Heinz Grill: Gibt es Freiheit ohne Verpflichtung? In: Beiträge zu einem Neuen Yogawillen. Abgerufen am 23. Februar 2026.
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