Freiheit

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Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten. [1] Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört, [2] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[3] In der Physik bezeichnet man Freiheit als das Vermögen eines Stoffes oder Körpers, seine Kraft ohne äußeres Hindernis zu zeigen (beispielsweise „freie Bewegung“, „freie Luft“etc.).[4]

Unterscheidungen

Eugène DelacroixDie Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Eine absolute Freiheit, im Sinne einer Unabhängigkeit von allen äußeren Einflüssen und Motiven, stellt eine reine Idee dar.[5] So kann Freiheit in den verschiedenen Bereichen als Ideal definiert und gleichzeitig ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Politische Freiheit

Die politische Freiheit beschreibt die Idee, dass die Führung eines Volkes nicht von der Willkür Einzelner ausgeht, sondern durch einen Gesamtwillen geschieht, der durch Gesetze festgelegt ist. In diesem Sinne bedeutet politische Freiheit, den eigenen Willen dem Gesamtwillen des Staates unterzuordnen.[6]

Freiheit des Willens

Der Begriff des freien Willens ist recht umstritten. In psychologischem Sinne kann der Mensch im Unterschied zu leblosen Naturkörpern sich von innen heraus zu Handlungen motivieren, die frei von äußeren Zwängen sind, d.h. dass seine Handlungen willkürlich. Diese Freiheit ist gegeben, sobald und solange Bewusstsein besteht.[7] Ein Einwand hierbei ist, dass der Mensch ebenso ein Naturwesen ist und daher von dieser abhängig, auch wenn er sich teilweise durch seine ihm gegebene Vernunft ihr erkennend gegenüberstellen und so eine gewisse Freiheit erlangen kann. In einem metaphysischen Sinn hingegen versteht man unter Freiheit die Unabhängigkeit menschlicher Handlungen von jeglicher bestimmenden Ursache, also die Fähigkeit, in demselben Moment das Gleiche wollen oder nicht wollen zu können (Indeterminsmus). Hier zeigt sich die Schwierigkeit, dass der Mensch durch sein Bewusstsein zwar sich selbst beobachten und in gewissem Sinne Entscheidungen bewusst treffen kann, jedoch die Ursachen, die ihn zu seinem Wollen antreiben nicht kennt.[8]

Das Neue Testament

Im Sinne des Neuen Testaments bezeichnet Freiheit die Unabhängigkeit von irgendeiner Fessel, beispielsweise der Sünde, den zehn Geboten Moses etc. Unfrei, ein sogenannter „Knecht des Fleisches oder der Sünde“ ist, der durch äußere sinnliche Dinge bestimmt wird. Ein freier Mensch hingegen ist, wer sein Wollen und Handeln durch die christliche Wahrheit bestimmen lässt.[9]

"Ihr wurdet aus der Macht der Sünde befreit und seid zu Sklaven der Gerechtigkeit geworden." Röm. 6, 18
"Zur Freiheit hat uns Christus befreit. Steht daher fest und lasst euch nicht wieder ein Joch der Knechtschaft auflegen!" Gal. 5, 1

Innere und äußere Freiheit

Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.[10]

Positive und negative Freiheit

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.[11] Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind. Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;[12][13] Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.[14] Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.[15] Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.[16] Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.[17][18]

Geschichte des Freiheitsbegriffes

Antike

Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie, der Pnyx in Athen

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, das aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt.[19] Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.[20] Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt, Freiheit sei „dass Jeder leben könne, wie es ihm gefällt; dies soll die Ausübung der Freiheit sein […] Bei solchen Unterlagen und einer solchen Herrschaft ist es demokratisch, dass alle Staatsbeamten aus allen Bürgern gewählt werden, und dass Alle über jeden herrschen, und jeder zum Theil über Alle, dass alle Aemter, höchstens mit Ausnahme derer, wo bestimmte Erfahrungen und Kenntnisse nöthig sind, durch das Loos besetzt werden.“[21]

  1. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage.
  2. Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  3. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  4. Herders Conversations-Lexikon. In: https://woerterbuchnetz.de. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  5. Pierer's Universal-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  6. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  7. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  8. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  9. Pierer's Universal-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  10. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  11. Positive and Negative Liberty Online verfügbar unter: Stanford Encyclopedia of Philosophy, Abgerufen am 17. Februar 2026.
  12. Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.
  13. Ian Carter in Kapitel 1. Two Concepts of Liberty.
  14. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  15. Raymond Geuss, Freiheit im Liberalismus und bei Marx, in: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.
  16. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, in: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f.
  17. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht, ACP 1992, S. 355ff
  18. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913ff.
  19. Vgl. Epiktet (um 50–138 u. Z.), der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit |Arbeit (Philosophie)#Von der Antike bis zum Beginn der Frühen Neuzeit|Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet.
  20. Kurt Raaflaub, Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.), Freiheit (=Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung, Band 1, 2024) ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002 (Digitalisat).
  21. Aristoteles: Politik. Online verfügbar unter: Projekt Gutenberg., Abgerufen am 17. Februar 2026.