Freiheit

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Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten. [1] Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört, [2] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[3] In der Physik bezeichnet man Freiheit als das Vermögen eines Stoffes oder Körpers, seine Kraft ohne äußeres Hindernis zu zeigen (beispielsweise „freie Bewegung“, „freie Luft“etc.).[4]

Unterscheidungen

Eugène DelacroixDie Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Eine absolute Freiheit, im Sinne einer Unabhängigkeit von allen äußeren Einflüssen und Motiven, stellt eine reine Idee dar.[5] So kann Freiheit in den verschiedenen Bereichen als Ideal definiert und gleichzeitig ihre Grenzen aufgezeigt werden.

Politische Freiheit

Die politische Freiheit beschreibt die Idee, dass die Führung eines Volkes nicht von der Willkür Einzelner ausgeht, sondern durch einen Gesamtwillen geschieht, der durch Gesetze festgelegt ist. In diesem Sinne bedeutet politische Freiheit, den eigenen Willen dem Gesamtwillen des Staates unterzuordnen.[6]

Freiheit des Willens

Der Begriff des freien Willens ist recht umstritten. In psychologischem Sinne kann der Mensch im Unterschied zu leblosen Naturkörpern sich von innen heraus zu Handlungen motivieren, die frei von äußeren Zwängen sind, d.h. dass seine Handlungen willkürlich. Diese Freiheit ist gegeben, sobald und solange Bewusstsein besteht.[7] Ein Einwand hierbei ist, dass der Mensch ebenso ein Naturwesen ist und daher von dieser abhängig, auch wenn er sich teilweise durch seine ihm gegebene Vernunft ihr erkennend gegenüberstellen und so eine gewisse Freiheit erlangen kann. In einem metaphysischen Sinn hingegen versteht man unter Freiheit die Unabhängigkeit menschlicher Handlungen von jeglicher bestimmenden Ursache, also die Fähigkeit, in demselben Moment das Gleiche wollen oder nicht wollen zu können (Indeterminsmus). Hier zeigt sich die Schwierigkeit, dass der Mensch durch sein Bewusstsein zwar sich selbst beobachten und in gewissem Sinne Entscheidungen bewusst treffen kann, jedoch die Ursachen, die ihn zu seinem Wollen antreiben nicht kennt.[8]

Das Neue Testament

Im Sinne des Neuen Testaments bezeichnet Freiheit die Unabhängigkeit von irgendeiner Fessel, beispielsweise der Sünde, den zehn Geboten Moses etc. Unfrei, ein sogenannter „Knecht des Fleisches oder der Sünde“ ist, der durch äußere sinnliche Dinge bestimmt wird. Ein freier Mensch hingegen ist, wer sein Wollen und Handeln durch die christliche Wahrheit bestimmen lässt.[9]

"Ihr wurdet aus der Macht der Sünde befreit und seid zu Sklaven der Gerechtigkeit geworden." Röm. 6, 18
"Zur Freiheit hat uns Christus befreit. Steht daher fest und lasst euch nicht wieder ein Joch der Knechtschaft auflegen!" Gal. 5, 1

Innere und äußere Freiheit

Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.[10]

Positive und negative Freiheit

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.[11] Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind. Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern;[12][13] Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.[14] Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.[15] Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, bspw. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, bspw. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.[16] Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.[17][18]

Geschichte des Freiheitsbegriffes

Antike

Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie, der Pnyx in Athen

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, das aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt.[19] Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.[20] Aristoteles brachte es in Politik auf den Punkt, Freiheit sei „dass Jeder leben könne, wie es ihm gefällt; dies soll die Ausübung der Freiheit sein […] Bei solchen Unterlagen und einer solchen Herrschaft ist es demokratisch, dass alle Staatsbeamten aus allen Bürgern gewählt werden, und dass Alle über jeden herrschen, und jeder zum Theil über Alle, dass alle Aemter, höchstens mit Ausnahme derer, wo bestimmte Erfahrungen und Kenntnisse nöthig sind, durch das Loos besetzt werden.“[21]

Mittelalter

Wie im Altertum standen auch im Mittelalter große Teile der Bevölkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen. Eigentümer waren entsprechend dem hohen Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft zumeist große Landbesitzer und somit regelmäßig Aristokraten. Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herrn verstanden, also die Abwesenheit von Sklaverei/Leibeigenschaft oder als Freiheit des Herren, als die Freiheit, Sklaven/Leibeigene besitzen zu können. Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon, wessen Freiheiten wie weit gehen könnten. Zentrales Dokument ist die Magna Carta Libertatum.

Gegen die Sklaverei und mit Bezug auf seinen Verstand protestiert Eike von Repgow (gest. 1233) in seinem Sachsenspiegel mit den Worten.: „Als man zum ersten Male Recht setzte, da gab es noch keinen Dienstmann und waren alle Menschen freie Leute… Ich kann es auch mit meinem Verstande nicht für Wahrheit halten, dass jemand das Eigentum eines anderen Menschen sein soll“.[22]

Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen, die dem Christen eine Stellung zwischen Knecht und Herrn zuweist: In Christus sind alle Menschen frei, aber diese Freiheit ist durch die Liebe bzw. die Verantwortung für den Mitmenschen gebunden. Friedrich Schiller ließ die Idee der Freiheit auch in seinen Werken über Freiheitskämpfer des ausgehenden Mittelalters, wie zum Beispiel in Wilhelm Tell und Die Räuber zu Worte kommen.

Aufklärung

Theodizee

Das Bild eines allmächtigen Gottes wirft verschiedenste Fragen bezüglich der Freiheit des Menschen auf. Beispielsweise bewegen verschiedene Philosophen die Frage nach der Existenz des Bösen in der Welt und warum ein allmächtiger Gott dieses Übel nicht beseitigt. So antwortet Gottfried Wilhelm Leibniz mit seinem Werk „Theodizee – von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels“ auf die Annahme Pierre Bayles, Glaube und Vernunft seien unvereinbar. Leibniz geht von einem allmächtigen Gott aus, einem Schöpfer und Wissenden, der die Welt in ihrer bestmöglichen Form erschaffen hat. Er hätte sie nicht erschaffen, „wenn es keine beste (optimum) unter allen möglichen Welten gäbe“[23] Dass heißt, Gott hätte die Welt ohne Sünde und Leid erschaffen können, sie wäre dadurch aber nicht besser gewesen. Daraus folgt, dass er das Böse neben dem Guten in die Welt setzt, sogar auf die Gefahr, dass der Mensch der Sünde verfällt. Dem Menschen ist nun laut Leibniz die Freiheit durch die Vernunft gegeben. Gott ist zwar allwissend und die Zukunft ist vorbestimmt. Da wir Menschen aber nicht wissen, wie diese Zukunft aussieht, müssen wir unsere Pflicht tun „nach der uns von Gott gegebenen Vernunft und den uns von ihm vorgeschriebenen Regeln. Danach dürfen wir ruhigen Gemütes sein und Gott selbst die Sorge für den Erfolg überlassen“[24] Bezüglich der Handlungsfreiheit Gottes zitiert Leibniz Bayle, der meint, Gott würde unfrei handeln, da er durch seine Weisheit gezwungen wäre, ein genau bestimmtes Werk zu erschaffen. Leibniz stellt in Frage, ob dies Unfreiheit sei, da Gott durch keine fremde Macht oder durch eine innere Leidenschaft zum Handeln bewegt wird. Allein die Weisheit bewirkt, dass der Wille ihr entsprechend Folge leistet. Zwar konnte Gott in einem metaphysischen Sinn zwischen verschiedenen Entschlüssen wählen, im moralischen Sinn jedoch konnte er es nicht [25] Demnach liegt die Freiheit in der Tätigkeit des Denkens und der Erkenntnis, welcher der Wille folgt.

Der Pflichtbegriff bei Kant

Auch Immanuel Kant steht vor der Herausforderung, wie er sich zu der Frage „Glaube oder Wissen“ stellt. So schreibt er im Vorwort der zweiten Auflage der „Kritik der reinen Vernunft“, dass der Mensch zwar über die Vernunft moralische Grundsätze aufstellen kann, er auch über eine „spekulative Vernunft“ versuchen kann, weitere Einsichten in höhere Gesetzmäßigkeiten wie beispielsweise in die Freiheit zu erlangen, diese aber eben spekulativ seien. Letztendlich brauche man zur Moral jedoch nichts weiter, „als daß Freiheit sich nur nicht selbst widerspreche und sich also doch wenigstens denken lasse, ohne nötig zu haben, sie weiter einzusehen (…)“.[26] Er kommt zu der Aussage:

„Ich mußte also das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen…“.[27]

Kant beschäftigte sich viel mit der Philosophie Humes, welcher davon ausgeht, dass der Mensch nichts über die Außenwelt an sich erfahren kann. Er stellt sich die Zusammenhänge und Erkenntnisse in seinem Inneren vor und kann dadurch jedoch nur Aufschluss über die Welt in sich bekommen. Eine Erkenntnis über die Welt außer sich ist nicht möglich (vgl. Steiner, 1914, 146f.). Bei Kant findet der Mensch nicht über die Erkenntnis zu einer Moral, sondern über Einhaltung des kategorischen Imperativs:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“.[28]

Der Mensch ist in dem Sinne frei, dass er sich mithilfe seiner Vernunft über seine Triebe erheben kann und dadurch das „Naturreich“ in sich beherrscht. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten. Durch den Kategorischen Imperativ soll das eigene Handeln so erweitert werden, dass daraus ein allgemeines Gesetz entstehen kann. Kant geht also davon aus, dass Moral entsteht, wenn Gesetze eingehalten werden, bzw. wenn das Handeln von neu zu schaffenden Gesetzen ausgeht. An dieser Stelle muss der Mensch seine Freiheit aufgeben, um zur Moral zu kommen. Die Freiheit wird hier durch den Pflichtbegriff ersetzt, welchem Kant als das Höchste gilt:

„Pflicht! Du erhabener, großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst…“, der du „ein Gesetz aufstellst…, vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich im Geheim ihm entgegenwirken“ “.[29]

Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine „Lustentscheidungen“ vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus. Die Freiheit zu tun, was man will, ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat. Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat unter anderem Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum entscheiden kann, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.

„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“

Kant[30]
  1. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage.
  2. Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  3. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  4. Herders Conversations-Lexikon. In: https://woerterbuchnetz.de. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  5. Pierer's Universal-Lexikon. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  6. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  7. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  8. Meyers Großes Konversations-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  9. Pierer's Universal-Lexikon In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  10. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  11. Positive and Negative Liberty Online verfügbar unter: Stanford Encyclopedia of Philosophy, Abgerufen am 17. Februar 2026.
  12. Vergleiche nach Berlin die Schriften von: Hayek, J.P. Day, F.E. Oppenheim, D. Miller und H. Steiner.
  13. Ian Carter in Kapitel 1. Two Concepts of Liberty.
  14. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  15. Raymond Geuss, Freiheit im Liberalismus und bei Marx, in: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl, Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 486.
  16. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, in: ders.: Schriften, hrsg. v. Hennig Ritter, Fischer Verlag, Frankfurt M. 1988, Bd. 1, S. 203f.
  17. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht, ACP 1992, S. 355ff
  18. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung, JZ 1998, S. 913ff.
  19. Vgl. Epiktet (um 50–138 u. Z.), der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit |Arbeit (Philosophie)#Von der Antike bis zum Beginn der Frühen Neuzeit|Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet.
  20. Kurt Raaflaub, Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen, München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.), Freiheit (=Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung, Band 1, 2024) ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002 (Digitalisat).
  21. Aristoteles: Politik. Online verfügbar unter: Projekt Gutenberg., Abgerufen am 17. Februar 2026.
  22. Eike von Repgow, Sachsenspiegel, Landrecht III, 42; dazu Hans Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 4. Auflage. 2004, Rn 1462; zudem: Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur, 2. Auflage. 2010, S. 85, S. 107 ff. Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access).
  23. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee¬ - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels Erster und zweiter Teil . Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 219.
  24. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee¬ - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels Erster und zweiter Teil . Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 293.
  25. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee¬ - Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels Erster und zweiter Teil . Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 603ff.
  26. [ http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+Immanuel/Kritik+der+reinen+Vernunft/Vorrede+zur+zweiten+Auflage Kritik der reinen Vernunft. Vorrede zur zweiten Auflage.] In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  27. [ http://www.zeno.org/Philosophie/M/Kant,+Immanuel/Kritik+der+reinen+Vernunft/Vorrede+zur+zweiten+Auflage Kritik der reinen Vernunft. Vorrede zur zweiten Auflage.] In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  28. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Zweiter Abschnitt: Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  29. [ https://www.projekt-gutenberg.org/kant/kritikpr/krt11313.html Kritik der praktischen Vernunft] In: projekt-gutenberg.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  30. Immanel Kant: Abhandlungen nach 1781. S. 290 Online verfügbar unter: Korpora.org, Abgerufen am 17. Februar 2026