Freiheit

Aus AuroraWiki
Zitat von Rudolf Steiner aus Die Philosophie der Freiheit.[1]

Freiheit (lateinisch libertas) wird in einem weiten Sinn als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Optionen aus­zuwählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Politik­wissenschaft, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts. Freiheitsbegriffe befinden sich ständig in Diskussion und damit in einem permanenten Wandel und umfassen jeweils gleichzeitig psychologische, soziale, kulturelle, religiöse, politische und rechtliche Dimensionen. Freiheit gehört zu den zentralen Begriffen der Ideengeschichte.

Eine spirituelle Sichtweise unterscheidet bezogen auf das menschliche Individuum eine weltliche Freiheit und eine sich entwickelnde geistige Freiheit. Im irdischen Dasein ist dem Menschen ein mehr oder weniger großer Handlungsspielraum gegeben, der ihm scheinbar eine Art Freiheit gewährt. Geistig gesehen jedoch unterliegt die Wahl einer Handlung einer höheren, moralischen Verpflichtung. Erst wenn sich der Mensch zu moralisch hochstehenden Handlungen durchringt, die in einem größeren Zusammenhang stehen, entwickelt sich als Ergebnis eine Freiheit, die geistiger Natur ist.

Wortherkunft

Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten.[2]

Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört,[3] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[4]

In der Physik bezeichnet man Freiheit als das Vermögen eines Stoffes oder Körpers, seine Kraft ohne äußeres Hindernis zu zeigen (beispielsweise „freie Bewegung“, „freie Luft“).[5]

Unterscheidungen

Eugène DelacroixDie Freiheit führt das Volk

Am grundlegenden Begriff der Freiheit können zahlreiche Aspekte unterschieden und separat behandelt werden. Für philosophische und politische Debatten stellt die Unterscheidung oder Nichtunterscheidung oft ein Problem oder eine bewusst eingesetzte Strategie dar. Die Freiheit, sich für oder gegen eine Handlung entscheiden zu können, und ihre Beschränkung durch Regeln sowie durch Entscheidungen, Ansprüche, Interessen oder Handlungen anderer sind eng mit der Frage der Legitimität des eigenen Handelns und des Beschränkens fremden Handelns verbunden.

Eine absolute Freiheit, im Sinne einer Unabhängigkeit von allen äußeren Einflüssen und Motiven, stellt eine reine Idee dar.[6]

Wollen und Handeln

In der abendländischen Rechtstradition ist der Begriff der Handlungsfreiheit zentral: Das Handeln einer Person gilt als frei, wenn es dem Willen dieser Person entspricht. Die Handlungsfreiheit kann von äußeren Umständen (wie Zwang durch Andere) beschränkt oder aufgehoben werden. Sie kann aber auch von inneren – in der handelnden Person selbst liegenden – Umständen wie etwa einer körperlichen Lähmung oder einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt werden. Rechtliche Probleme ergeben sich, wenn eine Person zwar einen „natürlichen Willen“ hat, aber Grund zur Annahme besteht, dass sich dieser zum Beispiel wegen einer psychischen Störung, von dem mutmaßlichen „freien“ Willen unterscheidet.

Die Frage, ob der Wille des Menschen im Grunde frei oder determiniert ist, sich also automatisch in der Kette von Kausalereignissen ergibt, ist Gegenstand lang andauernder philosophischen Debatten über die Willensfreiheit. In der Diskussion werden die äußere Natur, die naturgegebenen Interessen der Handelnden und ihre Wünsche und Absichten, die auch durch gezielte oder ungezielte Beeinflussung hervorgerufene sein können, in verschiedene Verhältnisse zum tatsächlichen Handeln gestellt. Zum einen wird die Frage untersucht, ob menschliches Wollen und Handeln ganz oder zum Teil naturgesetzlich vorherbestimmt sind, und also damit heteronom oder ob sie spontan und/oder autonom sind. Zum anderen ist vor allem die Frage der Verantwortlichkeit bedeutend. Diese beiden Fragen, ob der Wille das Handeln bestimmt oder auch nur bestimmen kann, und unter welchen Voraussetzungen eine Person ethisch verantwortlich ist, werden zunehmend unabhängig voneinander behandelt.[7]

In psychologischem Sinne kann der Mensch im Unterschied zu leblosen Naturkörpern sich von innen heraus zu Handlungen motivieren, die frei von äußeren Zwängen sind, d. h. dass seine Handlungen willkürlich sind. Diese Freiheit ist gegeben, sobald und solange Bewusstsein besteht.[8]

In einem metaphysischen Sinn hingegen versteht man unter Freiheit die Unabhängigkeit menschlicher Handlungen von jeglicher bestimmenden Ursache, also die Fähigkeit, in demselben Moment das Gleiche wollen oder nicht wollen zu können (Indeterminismus). Hier zeigt sich die Schwierigkeit, dass der Mensch durch sein Bewusstsein zwar sich selbst beobachten und in gewissem Sinne Entscheidungen bewusst treffen kann, jedoch die Ursachen, die ihn zu seinem Wollen antreiben, nicht kennt.[8]

Nach Rudolf Steiner sitzt der Wille tief im Unbewussten und es wäre „ein Unsinn“, nach einer Freiheit des Willens zu fragen. Vielmehr könne man nur von der Freiheit der Gedanken sprechen, die wiederum den Willen impulsieren müssen.[9]

Positive und negative Freiheit

Die Freiheitsstatue in New York stellt die römische Göttin Libertas dar.

Ebenfalls von rechtlicher, politischer und philosophischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen positiver und negativer Freiheit, die sich nur zum Teil mit der Unterscheidung von inneren und äußeren Beschränkungen der Handlungsfreiheit deckt. Sie ist vor allem sozialphilosophisch aufgeladen.[10]

Die Unterscheidung findet sich schon bei Aristoteles, sie ist aber über die Tradition von Thomas Hobbes und Immanuel Kant zentrales Element des Liberalismus auch im 20. Jahrhundert geworden, dessen Hauptanliegen politische Selbstbestimmung, Schutz des Individuums und Freiheit des Wirtschaftshandelns (als Voraussetzung eines allgemeinen Wohlstandszuwachses und einer daraus resultierenden erweiterten Handlungsfähigkeit) sind.

Negative Freiheit (Freiheit von etwas) bezeichnet einen Zustand, in dem keine von der Regierung, der Gesellschaft oder anderen Menschen ausgehenden Zwänge ein Verhalten erschweren oder verhindern.[11]

Positive Freiheit (Freiheit zu etwas) bezeichnet die Möglichkeit der Selbstverwirklichung, insbesondere der demokratischen Selbstregierung einer Gemeinschaft.[12]

Einige Sozialwissenstheoretiker wie Ralf Dahrendorf lehnen diese Begriffe von Freiheit ab und vertreten stattdessen das Konzept einer einzigen sozialen Freiheit. Diese wird definiert als Abwesenheit externer sozialer Beschränkungen und dem Vorhandensein zumindest eines notwendigen Minimums an sozialen Handlungsressourcen.[13]

Im Allgemeinen wird auch bürgerlich-rechtlich die positive Freiheit von der negativen unterschieden. Die positive Freiheit (nicht zu verwechseln mit dem Positivismus) meint die Freiheit zu etwas, z. B. das Recht des Bürgers auf Bewegungsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Negative Freiheit hingegen bezeichnet die Freiheit von etwas, z. B. von staatlicher Intervention im persönlichen oder künstlerischen Bereich.[14] Jan Schapp gibt der „populären“ Unterscheidung von positiver und negativer Freiheit angesichts einer bis dahin strittigen Diskussion einen juristisch handhabbaren Sinn.[15][16]

Politische Freiheit

Die politische Freiheit beschreibt die Idee, dass die Führung eines Volkes nicht von der Willkür Einzelner ausgeht, sondern durch einen Gesamtwillen geschieht, der durch Gesetze festgelegt ist. In diesem Sinne bedeutet politische Freiheit, den eigenen Willen dem Gesamtwillen des Staates unterzuordnen.[8]

Andere Aspekte

Individuelle und kollektive Freiheit
Freiheiten von Individuen (zum Beispiel Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) und die Freiheit eines Kollektivs (zum Beispiel eines Landes von einer Besatzungsmacht).
Innere und äußere Freiheit
Während äußere Freiheit eine soziale Größe ist und rechtliche, soziale und politische Umstände umfasst, beschreibt innere Freiheit einen Zustand, in dem der Mensch seine eigenen „inneren“ ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Anlagen nutzt und dabei auch von inneren Zwängen wie Trieben, Erwartungen, Gewohnheiten, Rollenmustern, Konventionen, Moralvorstellungen und Ähnliches frei ist und stattdessen rational auswählt (Souveränität). Als Schlüssel zur inneren Freiheit versteht man heute vor allem Erziehung und Bildung.[17]
Persönliche Freiheit, souveräne Freiheit und bürgerliche Freiheit
Persönliche (negative) Freiheit bedeutet, dass jemand nicht unter Zwang steht, in seinen Handlungen nicht durch andere eingeschränkt oder bestimmt ist; souveräne (positive) Freiheit heißt, nach freiem Willen handeln und somit über sich selbst und über andere Macht ausüben zu können; mit bürgerlicher Freiheit ist die Teilhabe an gesellschaftlich-politischer Macht gemeint.[18]

Geschichte des Freiheitsbegriffes

Antike

Der Versammlungsplatz der Attischen Demokratie, der Pnyx in Athen

Für die griechisch-römische Antike war politisch-rechtliche Freiheit (Libertas) kein Gut für alle Menschen, sondern ein Privileg der Gebildeten und der Oberschichten, denen die unfreien Sklaven und unterworfenen fremden Völker gegenüberstanden. Lediglich die Stoa entwickelte ein sehr weitgehendes Verständnis von Freiheit, indem sie erstmals historisch fassbar die Sklaverei verurteilte, dies aber eher philosophisch und auf den Einzelnen bezogen war, nicht jedoch politisch. Freiheit war vor allem individuelle Freiheit von den Zwängen der Welt.[19] Gleichwohl stellt die Entwicklung der Demokratie im klassischen Athen einen großen kulturellen Bruch und Meilenstein der historischen und politischen, aber auch ideellen Entwicklung dar.[20]

Aristoteles brachte es in seinem Werk Politik auf den Punkt: Freiheit sei dass „Jeder leben könne, wie es ihm gefällt; dies soll die Ausübung der Freiheit sein. […] Bei solchen Unterlagen und einer solchen Herrschaft ist es demokratisch, dass alle Staatsbeamten aus allen Bürgern gewählt werden, und dass Alle über jeden herrschen, und jeder zum Theil über Alle, dass alle Aemter, höchstens mit Ausnahme derer, wo bestimmte Erfahrungen und Kenntnisse nöthig sind, durch das Loos besetzt werden.“[21]

Demgegenüber hat das Volk Israel sehr früh die Befreiung aus Sklaverei und fremder Oberherrschaft zu einem auch politischen Thema gemacht. Wenn im Pessachfest der Befreiung aus Ägypten gedacht wurde, dann steckte darin sowohl eine Kritik an aller ungezügelten Machtausübung als auch die grundsätzliche Anerkennung der Freiheit als eines politischen Grundrechtes für alle Angehörigen des Volkes.[22] Trotzdem wurden in Israel – ebenso wie in anderen antiken Hochkulturen auch – Sklaven gehalten.[23]

Das junge Christentum hat die Vorstellungen des Judentums zum Thema Freiheit zwar übernommen, aber eschatologisiert, d. h. zu einer Kategorie der „zukünftigen Welt“ gemacht. Der Begriff Freiheit, griechisch Éleutheria (ἐλευθερία), beschreibt im Neues Testament vor allem eine religiöse Qualität. Angesichts der bevorstehenden Parusie (Wiederkehr) ihres auferstandenen Herrn Jesus Christus schien jede politische Veränderung der Welt zunächst sinnlos. Es ging jetzt eher darum, im stoisch-hellenistischen Sinne „innerlich“ frei zu werden von den Zwängen der untergehenden Welt. Der Apostel Paulus hat, das stoische Freiheitsverständnis aufgreifend, christlich formuliert, der Christ sei im religiösen Sinne frei von Gesetz, Sünde und Tod (Römerbrief, Kapitel 6–8). In diesem „inneren“ Sinne ist auch der Satz aus dem Galaterbrief des Paulus zu verstehen, dass alle Menschen in Christus gleich und damit frei seien (Gal 3, 26–28):

„Für die Freiheit hat Christus uns frei gemacht. Steht nun fest und lasst euch nicht wieder durch ein Joch der Sklaverei belasten!“[24]

Da wahre Freiheit nur im Glauben an Jesus Christus zu finden sei (vgl. Joh 8,32, 8,34 und 8,36), riet Paulus christlichen Sklaven, sich nicht gegen (christliche) Herren zur Wehr zu setzen (1 Kor 7,21–24).[25] Im Philemonbrief bat Paulus allerdings einen christlichen Sklavenhalter, seinen Sklaven Onesimus christlich zu taufen und ihn als Glaubensbruder in die Freiheit zu entlassen (Phlm 11).

Mittelalter

Wilhelm Tell, Schweizer Freiheitskämpfer
(Stahlstich von Raab nach Pecht, um 1859)

Wie im Altertum standen auch im Mittelalter große Teile der Bevölkerung als Sklaven oder Leibeigene im Eigentum anderer Menschen. Eigentümer waren entsprechend dem hohen Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft zumeist große Landbesitzer und somit regelmäßig Aristokraten. Von dieser sozialen Wirklichkeit ausgehend wurde Freiheit somit entweder als die Freiheit von einem Herrn verstanden, also als Abwesenheit von Sklaverei bzw. Leibeigenschaft, oder als Freiheit des Herren, als die Freiheit, Sklaven oder Leibeigene besitzen zu können.

Jedoch sind die Grenzen zwischen ständischer Freiheit und Unfreiheit fließend. Bereits im Mittelalter entwickelten sich verschiedene Vorstellungen davon, wessen Freiheiten wie weit gehen könnten. Zentrales Dokument ist die Magna Carta Libertatum.[26]

Gegen die Sklaverei und mit Bezug auf seinen Verstand protestiert Eike von Repgow († 1233) in seinem Sachsenspiegel mit den Worten:

„Als man zum ersten Male Recht setzte, da gab es noch keinen Dienstmann und waren alle Menschen freie Leute. […] Ich kann es auch mit meinem Verstande nicht für Wahrheit halten, dass jemand das Eigentum eines anderen Menschen sein soll.“[27]

Von Martin Luther stammt an der Grenze zwischen ausgehendem Mittelalter und Neuzeit die Denkschrift Von der Freiheit eines Christenmenschen, die dem Christen eine Stellung zwischen Knecht und Herrn zuweist: In Christus sind alle Menschen frei, aber diese Freiheit ist durch die Liebe bzw. die Verantwortung für den Mitmenschen gebunden.

Friedrich Schiller ließ die Idee der Freiheit auch in seinen Werken über Freiheitskämpfer des ausgehenden Mittelalters, wie zum Beispiel in Wilhelm Tell und Die Räuber zu Worte kommen.

Aufklärung

Theodizee

Bildnis des Philosophen Leibniz
(Christoph Bernhard Francke, ca. 1695)

Das Bild eines allmächtigen Gottes wirft unterschiedlichste Fragen bezüglich der Freiheit des Menschen auf. Beispielsweise bewegen verschiedene Philosophen die Frage nach der Existenz des Bösen in der Welt und warum ein allmächtiger Gott dieses Übel nicht beseitigt. So antwortet Gottfried Wilhelm Leibniz mit seinem Werk Theodizee – Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels auf die Annahme Pierre Bayles, Glaube und Vernunft seien unvereinbar. Leibniz geht von einem allmächtigen Gott aus, einem Schöpfer und Wissenden, der die Welt in ihrer bestmöglichen Form erschaffen hat. Er hätte sie nicht erschaffen, „wenn es keine beste (optimum) unter allen möglichen Welten gäbe.“[28]

Dass bedeutet, Gott hätte die Welt ohne Sünde und Leid erschaffen können, sie wäre dadurch aber nicht besser gewesen.

Daraus folgt, dass er das Böse neben dem Guten in die Welt setzt, sogar auf die Gefahr, dass der Mensch der Sünde verfällt. Dem Menschen ist nun laut Leibniz die Freiheit durch die Vernunft gegeben. Gott ist zwar allwissend und die Zukunft ist vorbestimmt. Da wir Menschen aber nicht wissen, wie diese Zukunft aussieht, müssen wir unsere Pflicht tun „nach der uns von Gott gegebenen Vernunft und den uns von ihm vorgeschriebenen Regeln. Danach dürfen wir ruhigen Gemütes sein und Gott selbst die Sorge für den Erfolg überlassen.“[29]

Bezüglich der Handlungsfreiheit Gottes zitiert Leibniz Bayle, der meint, Gott würde unfrei handeln, da er durch seine Weisheit gezwungen wäre, ein genau bestimmtes Werk zu erschaffen. Leibniz stellt in Frage, ob dies Unfreiheit sei, da Gott durch keine fremde Macht oder durch eine innere Leidenschaft zum Handeln bewegt wird. Allein die Weisheit bewirkt, dass der Wille ihr entsprechend Folge leistet. Zwar konnte Gott in einem metaphysischen Sinn zwischen verschiedenen Entschlüssen wählen, im moralischen Sinn jedoch konnte er es nicht.[30] Demnach liegt die Freiheit in der Tätigkeit des Denkens und der Erkenntnis, welcher der Wille folgt.

Freiheit und Pflicht

Titelseite von Kritik der reinen Vernunft (1781)

Auch Immanuel Kant steht vor der Herausforderung, wie er sich zu der Frage „Glaube oder Wissen“ stellt. So schreibt er im Vorwort der zweiten Auflage der Kritik der reinen Vernunft, dass der Mensch zwar über die Vernunft moralische Grundsätze aufstellen kann, er auch über eine „spekulative Vernunft“ versuchen kann, weitere Einsichten in höhere Gesetzmäßigkeiten wie beispielsweise in die Freiheit zu erlangen, diese aber eben spekulativ seien. Letztendlich brauche man zur Moral jedoch nichts weiter, „als daß Freiheit sich nur nicht selbst widerspreche und sich also doch wenigstens denken lasse, ohne nötig zu haben, sie weiter einzusehen […].“[31] Er kommt zu der Aussage:

„Ich mußte also das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen […].“[31]

Kant beschäftigte sich viel mit der Philosophie Humes, welcher davon ausgeht, dass der Mensch nichts über die Außenwelt an sich erfahren kann. Er stellt sich die Zusammen­hänge und Erkenntnisse in seinem Inneren vor und kann dadurch jedoch nur Aufschluss über die Welt in sich bekommen. Eine Erkenntnis über die Welt außer sich ist nicht möglich.[32] Bei Kant findet der Mensch nicht über die Erkenntnis zu einer Moral, sondern über die Einhaltung des kategorischen Imperativs:

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“[33]

Der Mensch ist in dem Sinne frei, dass er sich mithilfe seiner Vernunft über seine Triebe erheben kann und dadurch das „Naturreich“ in sich beherrscht. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten. Durch den Kategorischen Imperativ soll das eigene Handeln so erweitert werden, dass daraus ein allgemeines Gesetz entstehen kann. Kant geht also davon aus, dass Moral entsteht, wenn Gesetze eingehalten werden, bzw. wenn das Handeln von neu zu schaffenden Gesetzen ausgeht. An dieser Stelle muss der Mensch seine Freiheit aufgeben, um zur Moral zu kommen. Die Freiheit wird hier durch den Pflichtbegriff ersetzt, welchem Kant als das Höchste gilt:

„Pflicht! du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einſchmeichelung bey ſich fuͤhrt, in dir faſſeſt, ſondern Unterwerfung verlangſt, […] ſondern blos ein Geſetz aufſtellſt, welches von ſelbſt im Gemuͤthe Eingang findet, und doch ſich ſelbſt wider Willen Verehrung (wenn gleich nicht immer Befolgung) erwirbt, vor dem alle Neigungen verſtummen, wenn ſie gleich in Geheim ihm entgegen wirken, […].“[34]

Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine „Lustentscheidungen“ vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus. Die Freiheit zu tun, was man will, ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat.

Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat unter anderem Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum entscheiden kann, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.

„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“

Kant[35]

Das Spiel als Weg zur Freiheit

Briefmarke mit Zitat von Friedrich Schiller aus dem 2. Brief von Über die ästhetische Erziehung des Menschen

Wo Kant bezüglich der Neigungen des Menschen davon spricht, dass diese überwunden werden müssen, sieht Friedrich Schiller diese durchaus als etwas Notwendiges an, durch das der Mensch erst wirklich zu einem sittlichen Wesen wird:

„Der Mensch nämlich ist nicht dazu bestimmt, einzelne sittliche Handlungen zu verrichten, sondern ein sittliches Wesen zu sein. Nicht Tugenden, sondern die Tugend ist seine Vorschrift, und Tugend ist nichts anders „als eine Neigung zu der Pflicht“. Wie sehr also auch Handlungen aus Neigung und Handlungen aus Pflicht in objektivem Sinne einander entgegenstehen, so ist dies doch in subjektivem Sinn nicht also, und der Mensch darf nicht nur, sondern soll Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. Nicht um sie wie eine Last wegzuwerfen oder wie eine grobe Hülle von sich abzustreifen, nein, um sie aufs innigste mit seinem höhern Selbst zu vereinbaren, ist seiner reinen Geisternatur eine sinnliche beigesellt.“[36]

In seiner Schrift Über die Ästhetische Erziehung des Menschen entwickelt Schiller die Idee des Spiels, durch welches allein der Mensch zu Freiheit und in diesem Sinne zu seiner eigentlichen Bestimmung gelange. Im Spiel wird das Paradox von Regel oder zwingendem (Natur-)Gesetz und Freiheit (Ideen etc.) durch die Gestaltungskraft des Menschen aufgehoben. So formuliert Schiller folgendes Ideal:

„Mithin thut sie auch den Ausspruch: der Mensch soll mit der Schönheit nur spielen, und er soll nur mit der Schönheit spielen.
Denn, um es endlich auf einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“[37]

Dem Pflichtbegriff bei Kant begegnet Schiller mit folgenden Epigrammen:[38]

Gewissensskrupel
„Gern dien´ ich den Freunden, doch tu´ ich es leider mit Neigung,
Und so wurmt es mir oft, daß ich nicht tugendhaft bin.“

Decisum
„Da ist kein andrer Rat, du mußt suchen, sie zu verachten,
Und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.“

Unabhängigkeit von Autoritäten

Friedrich Nietzsche

Friedrich Wilhelm Nietzsche führt die Bewegung, den Menschen frei von einer göttlichen Führung zu denken, bis in die letzte Konsequenz fort. Nicht nur frei von der Autorität Gottes soll der Mensch sein, sondern auch frei von irdischen Autoritäten, der Gesellschaft, dem Staat, dem eigenen Gewissen. Der Pflichtbegriff wird bei Nietzsche durch das „Spiel des Schaffens“ überwunden. Er entwirft das Bild des Übermenschen, das in seinem Werk Also sprach Zarathustra in der Figur von Zarathustra seinen Ausdruck bekommt.

Gleich zu Beginn spricht er von den drei Verwandlungen des Geistes:

„[…] wie der Geist zum Kamele wird, und zum Löwen das Kamel, und zum Kinde zuletzt der Löwe.“[39]

Hier schildert Nietzsche, wie der starke Geist zunächst danach verlangt, mit dem Schwersten, dem Kamele gleich, beladen zu werden. Das Schwerste kann beispielsweise sein, diejenigen zu lieben, die einen verachten oder sich zu erniedrigen, um seinem Hochmut zu schaden. Der Geist erniedrigt sich also, indem er diese Tugenden höher schätzt als sich selbst.[40]

So beladen eilt der Geist in seine Wüste, in der nun die zweite Verwandlung geschieht: der Geist wird zum Löwen, der in der Wüste sein eigener Herr sein möchte. Hier findet ein Ringen statt, das Ringen des Löwen mit dem Drachen, der den Namen „Du-sollst“ trägt. Das goldfunkelnde Schuppentier erzählt von tausendjährigen Werten, die alle schon geschaffen sind, und die das „ich will“ des Löwen nicht brauchen. Der Löwe kann zwar noch keine neuen Werte schaffen, aber sich die Freiheit zu neuem Schaffen erringen, dessen ist er mächtig.[39]

Durch die dritte Verwandlung erscheint das Kind, das Ausdruck von Unschuld, Vergessen und Neubeginn ist. Spricht der Löwe noch das „heilige Nein“ gegenüber der Pflicht, so bedarf es zum Spiel des Schaffens das „heilige Ja“ des Kindes.[39]

Die Loslösung von allem Göttlichen denkt Nietzsche bis in die letzte Konsequenz und spricht von einem „neuen Stolz“, den Zarathustra die Menschen lehrt:

„[…] nicht mehr den Kopf in den Sand der himmlischen Dinge zu stecken, sondern frei ihn zu tragen, einen Erden-Kopf, der der Erde Sinn schafft!“[41]

Keinen Wegweiser aus dem Göttlichen möchte er mehr akzeptieren. An die Stelle der göttlichen Führung soll nun aber keine irdische Führung in Form von Autoritäten, Staat und Gesellschaft treten. Selbst die innere Autorität, das Gewissen soll überwunden werden. Das Handeln aus Mitleid beispielsweise entspringt nicht aus der eigenen Kraft, aus dem Antrieb des Schaffenden, sondern aus dem fremden Leid. So ist die Gefahr, dass durch solches Handeln die Schwäche im Menschen erhalten bleibt.[42]

„Tot sind alle Götter, nun wollen wir, daß der Übermensch lebe.“[43] So beschreibt Nietzsche die Befreiung von einer göttlichen oder insgesamt einer autoritären Führung. Zarathustra, der Übermensch, soll nun aber keinesfalls neue Autorität, neues Idol für den Menschen werden. Und weiter:

„Man vergilt einem Lehrer schlecht, wenn man immer nur der Schüler bleibt. Und warum wollt ihr nicht an meinem Kranze rupfen? Ihr verehrt mich; aber wie, wenn eure Verehrung eines Tages umfällt? Hütet euch, daß euch nicht eine Bildsäule erschlage!“[43]

19. und 20. Jahrhundert

Georg Wilhelm Friedrich Hegel
(Porträt von Jakob Schlesinger, 1831)

Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (französisch: liberté, égalité, fraternité) waren die Ideale der Französischen Revolution. In der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 wurde das Gottesgnadentum abgeschafft, und die Souveränität im Staat ging auf das Volk über.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel hat „Freiheit“ beschrieben als eine Phase ohne Zwang (insoweit etwa entsprechend dem Begriff negativer Freiheit), aber unter „Einsicht in die Notwendigkeit“. Die von Hegel geforderte Einsicht in die Notwendigkeit bedeutet nicht die Unterordnung unter eine fremd definierte, insbesondere obrigkeitsstaatliche Notwendigkeit, die man nur einzusehen brauche. Die geforderte Einsicht in die Notwendigkeit hat eine innere und eine äußere Perspektive.

Die innere Perspektive besagt, dass Freiheit nicht bedeutet, als Person naturwissenschaftlich undeterminiert zu sein, sondern sich über die Art der Determiniertheit mit Vernunft auch im Sinne Kants bewusst zu werden. Je mehr ein Mensch versteht, wie er selbst denkt und handelt, letztlich funktioniert, umso eher kann er sich von den ungewünschten Arten der Determiniertheit befreien und die gewünschten dann aufgrund einer freien Entscheidung bestehen lassen. In dieser inneren Perspektive ähnelt Hegel den Deterministen, für welche die Determiniertheit des Menschen nicht Grenze, sondern Voraussetzung von Freiheit ist.

Es gibt bei Hegel aber auch die viel kritisierte und gerade von autoritären Regimen oft missbrauchte äußere Perspektive, wonach die Beschränktheit der weltlichen Möglichkeiten keine Freiheitseinschränkung darstelle. Vielmehr seien die weltlichen Notwendigkeiten gegeben und die Freiheit entfalte sich von vornherein nur innerhalb dieser Gegebenheiten. In dieser äußeren Perspektive ähnelt Hegels Ansatz demjenigen der Existentialisten, auch wenn diese gerade das geistige Überwinden der Gegebenheiten als Ausdruck der Freiheit verstehen.

In der von Karl Marx und Friedrich Engels begründeten Philosophie des Dialektischen Materialismus wird der Hegelsche Freiheitsbegriff im Sinne der Einsicht in die Notwendigkeit übernommen.[44] Das Reich der Notwendigkeit, das nach Marx auch die menschliche Arbeit beinhaltet, soll seine dialektische Aufhebung in einer kommunistischen Utopie, dem erstrebenswerten Reich der Freiheit erfahren.

Die Furcht vor der Freiheit

Sündenfall von Michelangelo
Im Sündenfall handelt der Mensch zum ersten Mal gegen Gottes Gebot und begeht damit einen ersten Freiheitsakt, der Leid zur Folge hat: Adam und Eva werden aus dem Paradies vertrieben und beginnen, aus dem Einssein mit der Welt zu fallen.[45]

Nach den Schrecken des ersten und vor allem auch zweiten Weltkrieges und der Dimension des Bösen, die durch den Menschen entstehen kann, veröffent­lichte Erich Fromm 1946 sein Buch Die Furcht vor der Freiheit. Darin spricht er von der Freiheit als „zwiespältigem Geschenk“, das dem Menschen gemacht wurde. Diese befreit den Menschen einerseits von Bindungen, jedoch kann der Mensch aufgrund der dadurch entstehenden Unsicherheit neue Bindungen mit der Welt eingehen. Diese führen zum Verlust und zur Zerstörung seiner Freiheit und damit seines individuellen Selbst.[46]

Nachdem der Mensch die primären, ihm Sicherheit vermittelnden Bindungen durchtrennt hat und er sich dadurch der Welt gegenüber getrennt erlebt, bleiben ihm laut Fromm zwei Möglichkeiten, diesen unerträglichen Zustand seiner Einsamkeit und Ohnmacht zu überwinden:

  • Die „positive Freiheit“ zu ergreifen. Dabei sind zwei Faktoren relevant: die Liebe als spontane Bejahung (lateinisch sponte „aus freien Stücken“) und die Arbeit, die auch als Schöpfung verstanden werden kann. „Bei jedem spontanen Tätigsein nimmt der Mensch die Welt in sich auf. Dabei wird sein Selbst stärker und gefestigter. Denn das Selbst ist stark genau in dem Maße, wie es aktiv-tätig ist.“[47] Der Mensch tritt in Verbindung mit der Welt, ohne seine Unabhängigkeit zu verlieren.
  • Zu regredieren und die eigene Freiheit aufzugeben. Auf diese Weise kann er versuchen, zu einer ursprünglichen Einheit mit der Welt zurückzufinden, zu einem Zustand, bevor der Mensch ein „Individuum“ wurde, was jedoch niemals gelingen wird, da sich seine Loslösung von der Welt nicht rückgängig machen lässt.“[48]

Der ethische Individualismus und die Liebe zum Handeln

Der Mond reflektiert das Licht der Sonne, das nun weiß-silbrig erscheint und symbolisiert das reflektierende Denken.
Der reine Gedanke gleicht einer Sonne, die aus sich selbst heraus strahlt und Licht und Wärme aussendet. Durch Meditation erhebt der Mensch den Gedankeninhalt „zur reinen, frei verfügbaren und wirksamen Strahlkraft.“[49]

Rudolf Steiner beschreibt in seiner Philosophie der Freiheit, wie das Denken mit dem Willen in Harmonie gebracht werden kann, ohne dass es beim Kampf zwischen zwei Polaritäten (Pflicht und Gemüt) stehen bleibt.

Das Denken wird vom Menschen oftmals als ein Nachbild zur eigentlichen Wirklichkeit verstanden. Die physische Welt mit ihren sinnlich wahrnehmbaren Erscheinungen erscheint als die wahre Realität, während die durch das Denken gebildeten Begriffe dieser Erscheinungen nur als schattenhafte Nachbildungen des Wahrgenommenen erlebt werden. In diesem Fall baut sich der Mensch eine metaphysische Welt mit seinen Hypothesen auf, nach dem Muster der eigenen Wahrnehmungswelt. Dies führt dazu, dass jeder Mensch sich seine eigene Wirklichkeit erbaut, die meist nicht mit der Wirklichkeit des Anderen übereinstimmt. Dieses intellektuelle, reflektierende und abstrakt bleibende Denken trennt den Menschen von seiner Umwelt.

Steiner führt nun eine zweite Art des Denkens herein und spricht davon, dass im Wahrnehmen der Welt nur ein Teil der Wirklichkeit gegeben ist und erst mit der Durchsetzung dieser Wahrnehmung durch das Denken die ganze Wirklichkeit erlebt werden kann. Denken ist kein „schattenhaftes Nachbild einer Wirklichkeit“, sondern eine „auf sich ruhende geistige Wesenhaftigkeit.“[50]

Die irdische Materie ist die Manifestation des Gedankens, das Endprodukt eines Prozesses. Durch eine gedanklich geführte Wahrnehmung (siehe Pratyahara) ist es dem Menschen möglich, zum Ursprung, zum Wesen zu gelangen, das hinter der physisch-sinnlichen Realität steht.[51]

Diesen wesenhaften und lebendigen Denkprozess, der über das intellektuelle Denken hinausgeht, kann der Mensch nun beobachten und dadurch über sein eigenes Denken hinauswachsen (Steiner nennt dies „Intuition“).[52]

Bezüglich der Entstehung der Willenshandlungen beschreibt Steiner zwei Faktoren:

  • das Motiv, das einen begrifflichen, vorstellungsgemäßen Faktor darstellt und das augenblickliche Handeln bestimmt,
  • die Triebfeder als bleibender Faktor in der menschlichen Organisation, seine charakterologische Anlage.

Diese zwei Faktoren können zunächst als sehr gegensätzlich erlebt werden. Hat der Mensch ein Motiv, eine Vorstellung, nach der er handeln möchte, kann diese in einen Konflikt mit der Anlage seines Charakters kommen. Ein Beispiel kann ein Mensch sein, der gerne mit dem Rauchen aufhören möchte, jedoch dieser Vorsatz immer wieder durch seine Sucht, die Gewohnheit torpediert wird. Steiner beschreibt nun, wie diese beiden Faktoren, das Motiv und die Triebfeder, zu einem verschmelzen, wenn man sie immer weiter veredelt. Weder eine den Menschen bestimmende charakterologische Anlage noch äußere bestimmte, normative Prinzipien – beispielsweise Gesetze oder das Gewissen – beeinflussen den Willen:

„Die Handlung ist also keine schablonenmäßige, die nach irgendwelchen Regeln ausgeführt wird, und auch keine solche, die der Mensch auf äußeren Anstoß hin automatenhaft vollzieht, sondern eine schlechthin durch ihren idealen Gehalt bestimmte.“[52]

Dies ist möglich, wenn der Mensch nicht bei bereits geschaffenen Vorstellungen stehen bleibt, sondern sich dem Geistigen, der Ideenwelt (Platon) hinwendet und daraus wahre Vorstellungen bildet. Auf die Allgemeingültigkeit dieser Ideenwelt trifft nun das Individuelle des Menschen. Das Handeln, das daraus entsteht, nennt Steiner den „Ethischen Individualismus“. Der freie Mensch gibt sich also die Grundlage seines Handelns selbst und lebt nicht mehr aus den Gesetzen und (moralischen) Vorstellungen Anderer.[53]

Ähnlich wie Erich Fromm nennt Rudolf Steiner den Begriff der Liebe als Grundbedingung für die Freiheit:

Leben in der Liebe zum Handeln und Lebenlassen im Verständnisse des fremden Wollens ist die Grundmaxime der freien Menschen.“[1]

Nur wenn der Mensch seiner Liebe zu einem Objekt folgt, ist er es selbst, der handelt.[54]

So ist das Individuelle des Menschen nicht in seinen Trieben und Begierden, in seinem Organismus zu finden, sondern in der allgemeingültigen Ideenwelt, die durch die Denktätigkeit in seinem Organismus aufleuchtet. Das bedeutet, dass die freien Menschen durchaus verschieden handeln aufgrund der unterschiedlichen Veranlagung und Intuitionsfähigkeit, sie aber in der gleichen Ideenwelt leben und dadurch ein gegenseitiges Verständnis erleichtert wird.[55]

Der noch unfreie Mensch lebt in der Welt seiner eigenen Vorstellungen und muss jeden zurückstoßen, der anderen (Moral-)Vorstellungen und Instinkten folgt als er. Äußere Gesetze stellen für den unfreien Menschen eine Hilfe zum Zusammenleben dar.

„Der freie Mensch handelt sittlich, weil er eine sittliche Idee hat; aber er handelt nicht, damit Sittlichkeit entstehe. Die menschlichen Individuen mit ihren zu ihrem Wesen gehörigen sittlichen Ideen sind die Voraussetzung der sittlichen Weltordnung.“[56]

Herrschaft über sich selbst

Swami Sivananda spricht von der Freiheit als einem „Geburtsrecht“ des Menschen. Jeder Mensch strebt bewusst oder unbewusst nach Freiheit und Unabhängigkeit. Das Sanskritwort für Freiheit lautet Moksha (Devanagari मोक्ष, IAST mokṣa, „Befreiung, Freiheit, Erlösung“):

„[…] Freiheit ist eine Eigenschaft der Seele. Du bist damit geboren. Keine Macht und kein menschlicher Plan kann diesen Wunsch unterdrücken. Die Flamme der Freiheit strahlt immer hell. Freiheit, Moksha, ist das letzte Ziel des Menschen. Freiheit ist Befreiung von der Knechtschaft von Geist und Materie.“[57]

Wirkliche Freiheit definiert Sivananda als die „Herrschaft über sich selbst“ (Svarajya). Das Sanskritwort Svarajya (Devanagari स्वराज्य , IAST svarājya) setzt sich aus den Wörtern sva („eigen“)[58] und rājya („Regierung, Reich, Herrschaft, Souveränität“)[59] zusammen. Savarajya ist nach Sivananda nur durch langsame und schmerzvolle Schritte erreichbar. Dadurch verbindet sich der Mensch mit dem höchsten Selbst. Die Ursache der Bindung, die der Freiheit entgegensteht, hat sich der Mensch selbst geschaffen, indem er sich mit seinem Körper, seiner Familie, seinem Besitz etc. identifiziert und dadurch sich selbst Sorgen und Nöte bereitet, die ins Unendliche reichen. Er hat seine wahre, göttliche Natur vergessen.

Sivananda spricht von zwei Aspekten des Geistes: der „ichdenkende Geist“ nimmt sich selbst als gebunden im Körper wahr. Durch den „nichtichdenkenden Geist“ entwickelt der Mensch Unterscheidungskraft, mit deren Hilfe er seine eigenen Täuschungen zerstören kann.[57]

Opfer und Freiheit

Nach Sri Aurobindo bleibt der Mensch in den Polaritäten und der Unwissenheit gebunden, solange er nur im äußeren Anschein lebt. Das, was er in diesem Zustand als seinen „freien Willen“ bezeichnet, unterliegt einer Illusion, da es die Naturkräfte sind, die sich über den persönlichen Willen offenbaren und Macht über den Menschen ausüben.

Vielmehr kann Freiheit nur entstehen, wenn der Mensch lernt, seinen persönlichen Willen zurückzunehmen. In der Bhagavad Gita ist eine Grundregel für das Handeln beschrieben, die besagt, dass der Mensch nur das Recht auf das Handeln an sich hat, jedoch nicht auf dessen Früchte. Wenn der Mensch seine Werke nicht als Opfer vollzieht, bleibt er in der Gebundenheit an die Werke:

yajñārthātkarmaṇo ’nyatra loko ’yaṃ karmabandhanaḥ
tadarthaṃ karma kaunteya muktasaṅgaḥ samācara
(BG 3,9)
„Wenn die Menschen dieser Welt ihre Werke anders vollziehen, denn als Opfer, bleiben sie in der Gebundenheit an die Werke.
Als Opfer vollziehe dein Wirken, o Sohn der Kunti! Und werde so frei von jeglicher Haftung!“[60]

Zunächst erscheint das Opfer schmerzvoll, es bildet jedoch eine unentbehrliche Disziplin für den Untergang des unvollkommenen Ich. Als wahres Wesen des Opfers beschreibt Sri Aurobindo die Selbst-Hingabe, die nicht die Auslöschung des eigenen Selbstes zum Ziel hat, sondern dessen Erfüllung. Es handle sich um eine „Transformation unserer natürlichen menschlichen Seiten in solche göttlichen Wesens.“[61]

Für die Entwicklung von Vollkommenheit sieht Sri Aurobindo den Individualismus als ebenso notwendig an wie die Gesamtheit einer Gesellschaft. Im heute vorherrschenden Kräfteverhältnis in der Menschheit bestehe selten die Gefahr, dass übertriebener Individualismus der Gesellschaft ernsthaft schade. Vielmehr drohe die gesellschaftliche Masse mit ihrem schweren, mechanischen und dunklen Gewicht unverhältnismäßigen Druck auf die individuelle Entwicklung auszuüben und dadurch diese zu unterdrücken und zu behindern. „Der Mensch in der Masse ist noch verfinstert, halbbewußt und wird von universalen Kräften regiert, die sich seiner Beherrschung und Erkenntnis entziehen.“[62]

Löst sich der Mensch aus der Masse heraus und begeht einen individuellen spirituellen Entwicklungsweg, wird er meist von den materiellen Menschen für einen Träumer oder Verrückten gehalten. Je weiter der sich Übende auf seinem Entwicklungsweg voranschreitet, umso mehr kann er als eine Gefahr erlebt werden und es geschieht nicht selten, dass er aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird und als eine Art „Blitzableiter“ dient, „der die elektrischen Schläge des Geistes auffängt und vom Gebäude der Gesellschaft wegleitet.“[63]

Lebensauftrag und Befreiung aus der Erbsünde

Ausschnitt des Isenheimer Altars von Matthias Grünewald (ca. 1480-1530): Die Versuchungen des heiligen Antonius. Mit dem Freiwerden des Bewusstseins treten auch negative Charaktereigenschaften und bisher unerkannte Bindungen stärker hervor, die sich in aggressiven, raubtierähnlichen Bildern zeigen können und eine ruhige Beobachtung und mutige Haltung erfordern.[64]

Laut Heinz Grill handelt es sich beim Weg der Befreiung um die Realisierung des eigenen innersten Lebensauftrages. Dieser schmale Pfad des Bewusstseins führt erst einmal „über viele Grenzen des gewöhnlichen Lebens hinaus und zu einer Inkenntnisnahme des schöpferischen Geistes, der dann in langsamen Schritten [...] zu einem einsamen Werk in der Welt ausgearbeitet wird.“[65]

Die Befreiung beschreibt Heinz Grill dabei nicht als eine Art Trance- oder Ekstasezustand, kein Erlöschen des Bewusstseins oder ein Selig-Sein, sondern vielmehr, dass das Denken in einer besseren Konzentration erlebbar wird, das Fühlen zu einem Wahrheitsempfinden wird und der Wille in seiner reinen Kraft zur Verfügung steht. Diese sogenannten drei Seelenkräfte – Denken, Fühlen und Wille – gilt es als erste und notwendige Voraussetzung zu gliedern und zu entwickeln.

Durch die Differenzierung der Seelenkräfte löst sich das Bewusstsein schrittweise von der Körperlichkeit und steht dem Menschen freier zur Verfügung. Mit dieser Loslösung treten positive und negative Strukturen, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Erblasten (auch als „Erbsünde“ benannt) klarer hervor und damit entsteht die Notwendigkeit, Mangelhaftes zu verwandeln, sowohl bei sich selbst als auch im Umfeld.

So vergleicht Heinz Grill die Befreiung auch mit einer Erlösungsarbeit, die im christlichen Kontext mit der Nachfolge Christi beschrieben wird.[66] Im Lukas-Evangelium ist dieser Weg mit folgenden Worten beschrieben:

„Wenn jemand zu mir kommt und hasst nicht seinen Vater und die Mutter und die Frau und die Kinder und die Brüder und die Schwestern, dazu aber auch sein eigenes Leben, so kann er nicht mein Jünger sein.“[67]

Alle Beziehungen, die den Menschen bisher leiteten, müssen nun neu im Sinne eines größeren Lebensauftrages gesteuert werden. Dies benennt Heinz Grill auch als die Auflösung der Erbsünde.[68]

Wird die Bewusstseinsloslösung auf dem geistigen Schulungsweg nicht richtig verarbeitet, besteht die Gefahr, dass die entstehenden Ängste mit Projektionen und Aggressionen auf den Lehrer gerichtet werden. Die Gefühle, die durch das Ich geordnet und gelenkt werden sollten, beherrschen den Menschen und führen ihn in noch tiefere Abhängigkeiten.[69]

Freiheit in Politik und Gesellschaft

Konstitutionelle Gesellschaftsordnung

Magna Carta
„Nichts ist unveränderlich, nur die dem Menschen eigenen und unveräußerlichen Rechte nicht.“
    – Thomas Jefferson[70]

Verschiedene Ausprägungen der Freiheit genießen in vielen Staaten den rechtlichen Status von Grundrechten, insbesondere in Form von Freiheitsrechten. Diese sollen ein Ausufern staatlicher Gewalt verhindern. So sind Freiheitsrechte in erster Linie Abwehrrechte, die das Leben, die persönliche Freiheit oder das Eigentum schützen vor unbefugten Eingriffen in diese durch staatliche Maßnahmen.[71]

Die häufigste Verwendung findet der Freiheitsbegriff heute im Bereich der politischen Freiheit. Diese bezeichnet die Rechte des Bürgers, sich am demokratischen Diskurs zu beteiligen und seinen Willen in demokratischer Weise in den politischen Willens­bildungsprozess einzubringen. Die politische Freiheit umfasst das aktive und das passive Wahlrecht,[72] d. h. die Rechte, als Wähler und Wählbarer an freien Wahlen teilzunehmen, darüber hinaus auch „politische“ Grundrechte, insbesondere durch Meinungsfreiheit[73] und Versammlungsfreiheit[74] an der „Vorformung“ der demokratischen Willensbildung mitzuwirken.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Verfasstheit eines Staates durch eine freiheitliche demokratische Grundordnung bedeutet, dass er, insbesondere die Staatsgewalt, auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurückgeführt wird. Darüber hinaus steht die freiheitliche demokratische Grundordnung für eine Gesellschaft, in der bestimmte Freiheiten, wie die Menschenwürde und das Recht auf Leben, auch freiwillig unter Privaten nicht aufgegeben werden können.[75]

In der Regel wird eine freiheitliche Staatsordnung durch Rechtsstaatlichkeit (insbesondere durch Grundrechte), durch Demokratie und Marktwirtschaft definiert. In der Verwirklichung einer solchen freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird vielfach auch die Schaffung einer Zivilgesellschaft gesehen.[76]

Rudolf Steiner, der den Menschen als „Quell aller Sittlichkeit und Mittelpunkt des Erdenlebens“[77] definiert, bezeichnet den Staat als etwas, das für den Menschen, für das Zusammenleben gegeben ist. Das Individuum braucht das menschliche Zusammenleben, da es ohne dieses verkümmern würde. Es ist aufgefordert, sich immer wieder an Gesetzen zu „stoßen“, sie zu hinterfragen, um aus eigener Erkenntnis heraus neue zu formen. So kann die gesellschaftliche Ordnung wieder günstig auf das Individuum zurückwirken.[78] Ausgehend von der Entwicklung des Menschen begründete er die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus (siehe dazu Kapitel 4.6 Freiheit und Soziale Dreigliederung).

Wirtschaftsordnung

Wenn wirtschaftliche Freiheit das einer Wirtschaftsordnung zugrundeliegende Prinzip ist, wird jene als freie Marktwirtschaft bezeichnet. In einer Marktwirtschaft treffen Angebot und Nachfrage grundsätzlich ohne staatliche Lenkung „frei“ aufeinander. Als steuerndes Element für die Entwicklung von Angebot und Nachfrage wirkt der Preis, welcher sich seinerseits entsprechend dem bestehenden Angebot und der bestehenden Nachfrage bildet. Merkmale der freien Marktwirtschaft sind Privateigentum, Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, freie Berufswahl, freier Marktzugang und freier Wettbewerb.[79]

Der Marktfreiheit des Marktteilnehmers entspricht in der freien Marktwirtschaft seine Verantwortlichkeit. Verantwortlichkeit bedeutet, dass dem Marktteilnehmer einerseits im Erfolgsfall der aus der Handlung entstehende Gewinn als persönlicher Profit und andererseits im Falle des Misserfolgs die Haftung für die durch das freie Verhalten verursachten Schäden zugeordnet werden.[80]

Gerade im Bereich der Marktfreiheit wird erkennbar, dass einmal bestehende Freiheit kein Zustand ist, der sich ohne Weiteres selbst erhält. So können in einem freien Markt im Sinne völliger staatlicher Zurückhaltung, Unternehmen aus dem freien Wettbewerb heraus auch nach einer marktbeherrschenden Stellung bis hin zu einem Monopol streben. Ziel einer solchen marktbeherrschenden Stellung ist es regelmäßig, den freien Markt im Sinne von Wettbewerb zum Zwecke der Gewinnmaximierung zu begrenzen oder sogar auszuschalten. Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft ist daher der Schutz des Marktes vor seinen eigenen Ergebnissen insbesondere durch staatliches Kartellrecht. Außerdem gehört es zur sozialen Marktwirtschaft, dass der Staat dort regulativ eingreift, wo einem freien Marktverhalten im Falle des Misserfolgs keine ausreichende Haftung gegenüber stünde.[81][82]

Freiheit versus Sicherheit

Es besteht ein klassisches Spannungsverhältnis zwischen Freiheit einerseits und Sicherheit bzw. öffentlicher Ordnung andererseits. Einerseits bedingen Freiheit und Sicherheit einander. Nur ein Mensch, der über ein ausreichendes Maß an Sicherheit verfügt, kann sich auch frei verhalten. Umgekehrt kann auch nur ein freier Mensch die ihm notwendig und wichtig erscheinenden Lebensumstände, zu denen auch die Sicherheit gehört, frei erhalten.

Andererseits aber können Freiheit und Sicherheit auch in Konflikt zueinander geraten, wenn zum Beispiel die gewährte Freiheit des Einen zur Gefährdung der Sicherheit des Anderen führt. Eine stabile öffentliche Ordnung ist der Freiheit grundsätzlich dienlich. Die dafür notwendigen Maßnahmen können aber wiederum eine empfindliche Einschränkung der Freiheit (Überwachung, Zensur) zur Folge haben.[83]

Es kommt daher darauf an, die Eingriffe in die Freiheit auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Notwendigkeit daran zu bemessen, ob im Ergebnis ein allgemeiner Freiheitsgewinn steht. Benjamin Franklin hat als politische Maxime zum Umgang mit dem Spannungsverhältnis erklärt: „Wer die wesentliche Freiheit aufgibt, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“[84]

Politische Konzepte

Der Liberalismus betont besonders die individuelle Freiheit. Klassische Themenfelder des Liberalismus sind daher Menschenrechte, die in Form von verfassungsmäßigen Grundrechten gefordert und verteidigt werden. Kollektive Freiheit wird im Liberalismus regelmäßig auch auf das Individuum zurückgeführt und findet ihren Ursprung in der Vertragsfreiheit.[85] Er setzt die Freiheit somit in Gegensatz zum Kollektivismus. Damit wird etwa auch der ökonomische Liberalismus begründet.

Der Anarchismus beklagt einen Mangel an Freiheit aufgrund bestehender Macht- und Herrschaftsstrukturen. Er lehnt jedwede Herrschaftsform, also auch solche, die demokratisch oder wohlfahrtsorientiert begründet sind, kategorisch ab. Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, die im Anarchismus erstrebt werden, sollen Freiheit gerade ohne herrschaftsgebundenen Ordnungsrahmen ermöglichen.[86]

Der klassische Konservatismus sieht die menschliche Freiheit durch menschliche Determiniertheit, Moral, und durch höhere Mächte (etwa: Gott) beschränkt. Einzelne moderne Ausprägungen des Konservatismus halten hingegen oftmals gerade an traditionellen liberalen Grundüberzeugungen fest, sodass sich im Bereich des modernen Konservatismus ein weites Spektrum zwischen Freiheitsbefürwortung und Freiheitsskeptizismus entwickelt hat. Insbesondere werden hierbei von den einzelnen Strömungen unterschiedliche Gewichtungen der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität aus konservativer Sicht vorgenommen.[87]

Der libertäre Konservatismus, auch konservativer Libertarismus genannt, befürwortet größtmögliche wirtschaftliche Freiheit und eine möglichst geringe staatliche Regulierung des gesellschaftlichen Lebens, dies jedoch mit einer sozialkonservativen Philosophie, die Autorität, Pflicht und Moral betont. Als vorwiegend amerikanische Ideologie stellt der libertäre Konservatismus die Freiheit in den Vordergrund und fördert Wahlfreiheit, Meinungsfreiheit und den freien Marktkapitalismus, während er liberale Sozialpolitik ablehnt.[88]

Der Sozialismus und Kommunismus strebt die Freiheit der Arbeiterklasse von den Mechanismen und Folgen, vor allem Ausbeutung und Unterdrückung, der kapitalistischen Produktionsweise an. Marx sah in der kapitalistischen Produktionsweise die Ersetzung persönlicher Freiheiten durch die Freiheit des Handels, der Tauschwert tritt an die Stelle der persönlichen Würde.[89]

„Erst wenn der wirkliche individuelle Mensch den abstrakten Staatsbürger in sich zurücknimmt und als individueller Mensch in seinem empirischen Leben, in seiner individuellen Arbeit, in seinen individuellen Verhältnissen Gattungswesen geworden ist, erst wenn der Mensch seine ‚forces propres‘ als gesellschaftliche Kräfte erkannt und organisiert hat und daher die gesellschaftliche Kraft nicht mehr in der Gestalt der politischen Kraft von sich trennt, erst dann ist die menschliche Emanzipation vollbracht.“[90]

Der Marxsche Grundsatz, dass die „freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die Entwicklung aller“ ist,[91] erfuhr in den realsozialistischen Staaten Mittel- und Osteuropas oftmals sein Gegenteil. Freiheiten wurden dann gewährt, wenn sie den Diskurs des vorgegebenen politisch-gesellschaftlichen Systems nicht verließen.

Der Nationalismus kennt vor allem die Freiheit des eigenen Volkes, etwa von Fremdherrschaft oder als Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Im Totalitarismus (dazu zählen Faschismus, Nationalsozialismus, Stalinismus), hat sich das Individuum dem Volksganzen oder dem Willen des „Führers“ unterzuordnen. Totalitäre Systeme zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuelle Freiheit grundsätzlich ablehnen bzw. nur im Rahmen einer dem totalitären Ziel dienenden Funktion zugestehen. Sie nehmen dem Menschen den „Raum des Handelns“, der laut Hannah Arendt die „Wirklichkeit der Freiheit darstellt“.[92]

Bestimmung von Grenzen der Freiheit

John Stuart Mill

Das sogenannte Mill-Limit, benannt nach John Stuart Mill, beschreibt, dass der Freiheitsgebrauch dort zu limitieren ist, wo eine Schädigung Dritter erfolgt.[93] Es gilt besonders in angloamerikanischen Ländern bis heute als Grundlage des Liberalismus.

Die Schädigung muss wiederum drei Kriterien erfüllen, um eine Einschränkung des zugrundeliegenden Freiheitsgebrauchs zu rechtfertigen. Erstens muss die Schädigung über eine gewisse Lästigkeit hinausgehen, zweitens darf es für die Schädigung keine überwiegenden rechtfertigenden Gründe geben und drittens muss die Schädigung auch mit einer die konkrete Einschränkung rechtfertigenden ausreichenden Wahrscheinlichkeit eintreten.

Die normativen Setzungen für die Rechtfertigung von Freiheitseinschränkungen können nicht abstrakt-absolut definiert werden, sondern müssen konkret im Einzelfall bestimmt werden. Diese Bestimmung unterliegt in Demokratien wiederum bestimmten Gesetz­gebungsverfahren. Das theoretische Problem der Bestimmung von Freiheitsgrenzen durch demokratische Verfahren besteht darin, dass individuelle Freiheit nach dem Mill-Limit gerade aus sich heraus schützenswert ist und also nicht abhängig von einer Gewährung durch eine demokratische Mehrheit sein soll. Die Begründungspflicht verbleibt somit auch bei demokratischer Legitimation bei denjenigen, die einen bestimmten Freiheitsgebrauch einschränken wollen.

Diese Sichtweise hat sich in der Verfassungswirklichkeit der westlichen Demokratien weitgehend durchgesetzt und dazu geführt, dass auch Mehrheitsentscheidungen einer an den Freiheitsrechten ausgerichteten (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit (etwa dem Obersten Gericht oder dem Europäischen Gerichtshof) unterworfen sind.

Generell unterliegt das Mill-Limit einem weiten Interpretationsspielraum. So erklärte beispielsweise John Stuart Mill selbst, dass es Individuen oder Völker (er verwendet den Begriff „Barbaren“) gibt, die noch nicht die nötige Reife entwickelt haben, mit der Freiheit umzugehen. Um ihre mangelhaften Fähigkeiten weiterzuentwickeln, benötige es eine entsprechende Führung, verbunden mit einer Einschränkung ihrer Freiheit.[94]

Freiheit und Soziale Dreigliederung

Im Gegensatz zum zentral verwalteten Einheitsstaat entwickelte Rudolf Steiner die Idee der sozialen Dreigliederung, in der die drei Bereiche des Geistes-, Rechts- und Wirtschaftslebens ein selbstständiges Dasein führen und daraus erst ein lebendiges Zusammenwirken möglich wird.

Während er für die Wirtschaft das Ideal der Brüderlichkeit und für das Rechtsleben die Gleichheit als grundlegend annimmt, soll das Geistesleben (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaft etc.) auf Freiheit gegründet sein. Dies bedeutet, dass keine staatlichen Maßnahmen einerseits oder wirtschaftliche Zwänge und Beeinflussungen andererseits auf diesen Bereich einwirken sollen.[95]

Zitate und Gedicht

„Das freie Denken segelt ins Ungewisse hinaus,
wenn es sich auf die Suche nach der Wahrheit macht.
Wohin der Kahn treibt, weiß es nicht.
Es fühlt nur in sich die Kraft und den Mut,
aus eigenem Vermögen zu einer befriedigenden
Anschauung zu kommen.“

Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887 bis 1901.[96]


Faust und Mephisto, Gemälde von Anton Kaulbach

„Der Mensch ist frei geschaffen, ist frei,
Und würd‘ er in Ketten geboren.“

Friedrich Schiller: Die Worte des Glaubens.[97]


„Das ist der Weisheit letzter Schluß:
Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben,
Der täglich sie erobern muß!“


„Nicht das macht frei, daß wir nichts über uns anerkennen wollen,
sondern eben, daß wir etwas verehren, das über uns ist.
Denn indem wir es verehren, heben wir uns zu ihm hinauf
und legen durch unsere Anerkennung an den Tag,
daß wir selber das Höhere in uns tragen und wert sind, seinesgleichen zu sein.“

Johann Wolfgang von Goethe: Goethes Gespräche mit Eckermann.[99]


„Nicht himmlisch, nicht irdisch, nicht sterblich und nicht unsterblich
haben wir dich erschaffen, auf dass du mögest frei sein,
deinem eigenen Willen und deiner Ehre gemäß,
auf dass du mögest dein eigner Schöpfer und Bildner sein.
Dir allein gab ich die Fähigkeit zu wachsen
und dich nach deinem eigenen freien Willen zu entfalten.
Du trägst in dir den Keim eines allumfassenden Lebens.“

Pico della Mirandola: Oratio de hominis dignitate.[100]


Verpflichtung führt zu Freiheit

In der Welt bin ich scheinbar ganz frei
für Arbeit, Spiel und allerlei.
Im geistigen Reiche aber herrscht verpflichtende Bürde,
in ungestörter Ruhe, mit erhabener Würde.
Freiheit und Verpflichtung – ein Geisteskeim,
wer wird der wahre Herr von beiden sein?

Verpflichte ich mich zur geistigen Wirklichkeit,
werden meine Sinne und Glieder inniglich.
Die Augen öffnen sich im sensiblen Licht,
Lebe ich aber begehrliche Ambition,
flüsternd im Zeitgeist anmaßender Intention,
hinab geht meine Seele in den Kerker der Isolation.

Im geistigen Reich herrscht die Herrentugend Pflicht,
mit einem unendlich freien Angesicht.
Notwendig ist die Pflicht, die jene Mitte schafft,
mit großer Liebe und einzigartiger Freiheitskraft.
Denn es herrschen Magie und Souveränität
im Entschiedensein zur Moralität.

Deshalb, wenn ich einmal sterbe,
erkenne ich, wie meine Freiheit werde.
Die Verpflichtungen sind es, ich habe sie geleistet,
sie zu einem runden Ergebnis gemeistert.
Freiheit ist die Essenz, der Lohn,
Verpflichtung und Freiheit bilden eine souveräne Union.

Die Wahl der Handlung, zunächst auferlegte Qual,
über sie waltet die Pflicht, es ist der heilige Gral.
Im Erdendasein sind die Glieder frei und bewegt,
unbescholten, jedoch ohne Ziel und Weg.
Im Nachtodlichen sind sie nur frei im Licht,
wenn sie sich ergaben der moralischen Pflicht.
    – Heinz Grill: Gedicht.[101]

Zukunftsweisende Hypothese

Das Streben nach Freiheit ist im Menschsein grundgelegt. Die physischen Bedingungen und materiellen Voraussetzungen erlebt der Mensch oftmals als beengend und er möchte sich aus diesen befreien. Damit er nicht Gefahr läuft, sich kompensatorisch in illusionäre Welten zu flüchten oder ungünstig mit der Materie zu verausgaben, benötigt es die Hinwendung zu Idealen, die über das rein Persönliche hinausgehen.

Das Streben nach wahren und moralisch hohen Werten und deren selbst entschiedene Umsetzung lässt jeglichen Zwang zurückweichen und die zunächst engen, begrenzten Räume weiten sich mit den neu erwachenden Möglichkeiten.

So ist Freiheit im idealen Sinne ohne die Verpflichtung gegenüber einer höheren Moral nicht denkbar. Weltliche Verpflichtungen und Erwartungen von Seiten der Gesellschaft, der Familie etc., die den Menschen an sich binden und beanspruchen, stehen der geistigen Verpflichtung in der Regel konträr gegenüber und verhindern ein gesundes Streben nach fortschrittlichen Zielen.

Es erfordert Mut und Opferbereitschaft, die weltlichen Ansprüche relativ zu nehmen und auch auf die Gefahr hin, gesellschaftlich verworfen zu werden, den eigenen Zielen und Idealen treu zu bleiben. Erfährt der Einzelne die Ausgrenzung aus Gruppen oder generell aus der Gesellschaft, kann dies sogar seine Unabhängigkeit fördern, da er weniger eingebunden ist und dadurch freier auf das Gesamte blicken kann.

Diese selbst errungene Freiheit eröffnet neue und freudige Perspektiven und stellt eine Liebestat für die Mitmenschen und für die gesamte Weltenschöpfung dar.

Literatur

  • Bernd Rosslenbroich: Perspektiven zur Biologie der Freiheit. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-7725-2895-8.
  • Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit (englischer Originaltitel: Escape from Freedom ins deutsche übersetzt von Liselotte und Ernst Mickel). Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-35024-5.
  • Heinz Grill: Übungen für die Seele. Die Entwicklung eines reichhaltigen Gefühlslebens und das Erlangen erster übersinnlicher Erkenntnisse. 3., erweiterte Auflage, Synergia Verlag, Roßdorf 2022, ISBN: 978-3-9068733-3-6.
  • Manfred Krüger: Ästhetik der Freiheit. Schillers »Briefe über die ästhetische Erziehung des Menschen« und andere Essays. Amthor Verlag, Heidenheim 2016, ISBN 978-3-9341045-1-8.
  • Rudolf Steiner: Das Böse, die Freiheit und der Mensch. Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-7725-2119-5.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. GA 4. 16. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1995, ISBN 3-7274-0040-3, S. 166. (Online)
  2. Eintrag frei in: F. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage.
  3. Vedisch priyá „Freund“ sowie vom gleichen Wortstamm: „freien“ (i. S. v. heiraten) und „Frieden“, vgl. Eintrag frei in: F. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Band 2. Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
  4. Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung. in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Band 2. Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
  5. Herders Conversations-Lexikon. In: woerterbuchnetz.de. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  6. Pierer's Universal-Lexikon: Freiheit. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  7. Geert Keil: Willensfreiheit und Determinismus. Reclam: Stuttgart 2009, S. 98.
  8. 8,0 8,1 8,2 Meyers Großes Konversations-Lexikon: Freiheit. In: zeno.org. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
  9. Rudolf Steiner: Esoterische Betrachtungen karmischer Zusammenhänge. Erster Band. GA 235. 8. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1994, ISBN 3-7274-2350-1, S. 46–47. (Online)
  10. Positive and Negative Liberty. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy. Abgerufen am 17. Februar 2026 (englisch).
  11. Positive and Negative Liberty. Kapitel 1: Two Concepts of Liberty. In: Stanford Encyclopedia of Philosophy. Abgerufen am 17. Februar 2026 (englisch).
  12. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. In: Julian Nida-Rümelin, Wilhelm Vossenkuhl: Ethische und politische Freiheit. De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 3-11-014271-6, S. 119.
  13. Raymond Geuss: Freiheit im Liberalismus und bei Marx. S. 486.
  14. Jean-Jacques Rousseau: Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen. In: ders.: Schriften, Band 1, hrsg. von Hennig Ritter. Fischer Verlag, Frankfurt a. M. 1988, S. 203 f.
  15. Jan Schapp: Über die Freiheit im Recht. ACP 1992, S. 355 ff.
  16. Jan Schapp: Grundrechte als Wertordnung. JZ 1998, S. 913 ff.
  17. Wilhelm von Humboldt: Rechenschaftsbericht an den König. 1809. In: A. Flitner, K. Giel (Hrsg.): Wilhelm von Humboldt. Werke in fünf Bänden. Darmstadt/Stuttgart 1960–1981, Bd. IV, S. 218.
  18. Orlando Patterson: Freiheit, Sklaverei und die moderne Konstruktion der Rechte. In: Hans Joas, Klaus Wiegand (Hrsg.): Die kulturellen Werte Europas. Frankfurt a. M. 2005, ISBN 3-596-16402-8.
  19. Vgl. Epiktet (um 50–138); der Philosoph hatte als Sklave selbst über längere Zeit erzwungene Arbeit leisten müssen und dabei nach eigenem Bekunden seine innere Freiheit behauptet.
  20. Kurt Raaflaub: Die Entdeckung der Freiheit. Zur historischen Semantik und Gesellschaftsgeschichte eines politischen Grundbegriffes der Griechen. München 1985, ISBN 978-3-406-30552-8, und Andreas Grüner, Julian Schreyer (Hrsg.): Freiheit. Themenheft der Zeitschrift für archäologische Aufklärung. Band 1. 2024, ISSN 2940-9993, eISSN 2941-0002. (Digitalisat)
  21. Aristoteles: Politik. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  22. Jüdischer Kalender – jüdisches Jahr, jüdische Feier- und Gedenktage: Pessach. In: Zentralrat der Juden in Deutschland. Abgerufen am 15. März 2026.
  23. Sklaven. In: Deutsche Bibel-Gesellschaft. Abgerufen am 15. März 2026.
  24. Gal 5,1. Elberfelder Übersetzung. In: bibleserver.com. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  25. Henneke Gülzow: Christentum und Sklaverei in den ersten drei Jahrhunderten. Bonn 1969, S. 177 ff.
  26. Laetitia Boehm, Odilo Engels, Erwin Iserloh, Rudolf Morsey, Konrad Repgen (Hrsg.): Historisches Jahrbuch. (PDF, S. 16–18) Verlag Karl Alber, Freiburg/München 1984, ISSN 0081-2621. In: MGH Bibliothek. Abgerufen am 23. Februar 2026.
  27. Eike von Repgow: Sachsenspiegel. Landrecht III, 42; dazu Hans Hattenhauer: Europäische Rechtsgeschichte. 4. Auflage. 2004, Rn. 1462; zudem: Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage. 2010, S. 85, S. 107 ff. Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin. (Online)
  28. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee – Von der Güte Gottes, der Freiheit des Menschen und dem Ursprung des Übels. Erster und zweiter Teil. Insel Verlag, Frankfurt am Main 1986, ISBN 978-3-4581452-9-5, S. 219.
  29. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee. S. 293.
  30. Gottfried Wilhelm Leibniz: Die Theodizee. S. 603 ff.
  31. 31,0 31,1 Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft. Vorrede zur zweiten Auflage. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  32. Rudolf Steiner: Die Rätsel der Philosophie in ihrer Geschichte als Umriß dargestellt. GA 18. 9. Auflage, Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1985, ISBN 3-7274-0180-X, S. 146–147. (Online)
  33. Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Zweiter Abschnitt: Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  34. Immuneul Kant: Critik der practischen Vernunft. Riga 1788. In: DTA. Abgerufen am 16. März 2026.
  35. Immanuel Kant: Abhandlungen nach 1781. S. 290. In: Korpora.org. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  36. Friedrich Schiller: Über Anmut und Würde. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  37. Friedrich Schiller: Ueber die ästhetische Erziehung des Menschen. Dreizehnter Brief. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 24. Dezember 2025.
  38. Die Philosophen – Xenien – Gedichte. In: Friedrich Schiller Archiv. Abgerufen am 16. März 2026.
  39. 39,0 39,1 39,2 Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra. Von den drei Verwandlungen. In: projekt-gutenberg.org. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  40. Rudolf Steiner: Friedrich Nietzsche. Ein Kämpfer gegen seine Zeit. GA 5. 4. Auflage. Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung, Dornach 2000, ISBN 3-7274-0050-1, S. 45. (Online)
  41. Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra. Von den Hinterweltlern. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  42. Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra. Vom bleichen Verbrecher. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  43. 43,0 43,1 Friedrich Nietzsche: Also sprach Zarathustra: Von der schenkenden Tugend. In: Projekt Gutenberg. Abgerufen am 25. Dezember 2025.
  44. G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik II (= Gesammelte Werke Band 12). Felix Meiner Verlag, Hamburg 1981, ISBN 3-7873-0383-9, S. 15; Friedrich Engels: Herrn Eugen Dühring`s Umwälzung der Wissenschaft. Marx/Engels – Werke, Dietz Verlag, Berlin 1962, Band 20, S. 106.
  45. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. Europäische Verlagsanstalt, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-434004-2-3, S. 32 f.
  46. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. S. 31.
  47. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. S. 208.
  48. Erich Fromm: Die Furcht vor der Freiheit. S. 208 f.
  49. Heinz Grill: Die gegenwärtige Zeit benötigt eine spezifische Meditation. In: Beiträge zu einem Neuen Yogawillen. Abgerufen am 17. März 2026.
  50. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 146. (Online)
  51. Rudolf Steiner: Die Mystik im Aufgange des neuzeitlichen Geisteslebens und ihr Verhältnis zur modernen Weltanschauung. GA 7. 6. Auflage. Rudolf Steiner-Nachlaßverwaltung, Dornach 1987, ISBN 3-7274-0070-6, S. 43. (Online)
  52. 52,0 52,1 Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 158. (Online)
  53. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 160. (Online)
  54. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 162. (Online)
  55. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 164. (Online)
  56. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 172. (Online)
  57. 57,0 57,1 Swami Sivananda: Göttliche Erkenntnis. Freiheit. In: Yoga Vidya. Abgerufen am 26. Februar 2026.
  58. स्व (sva). In: kosha.sanskrit.today. Abgerufen am 19. März 2026.
  59. राज्य (rAjya). In: kosha.sanskrit.today. Abgerufen am 19. März 2026.
  60. Heinz Grill: Erkenntnisgrundlagen zur Bhagavad Gita. Stephan Wunderlich Verlag, Sigmaringen 2024, ISBN 978-3-948803-18-6, S. 155.
  61. Sri Aurobindo: Die Synthese des Yoga. 2. Auflage. Verlag Hinder und Deelmann, Bellnhausen über Gladenbach 1976, ISBN 3-87348-082-4, S. 119.
  62. Sri Aurobindo: Die Synthese des Yoga. S. 210.
  63. Sri Aurobindo: Die Synthese des Yoga. S. 32.
  64. Heinz Grill: Verborgene Konstellationen der Seele. Wie wirken das Ich, der Engel, Erzengel und Archai im Werden der Seele? 2. Auflage. Lammers-Koll-Verlag, 2007, ISBN 978-3-935925-73-0, S. 129.
  65. Heinz Grill: Verborgene Konstellationen der Seele. S. 124.
  66. Heinz Grill: Verborgene Konstellationen der Seele. S. 124–127.
  67. Lk 14,26. Elberfelder Übersetzung. In: bibleserver.com. Abgerufen am 5. März 2026.
  68. Heinz Grill: Verborgene Konstellationen der Seele. S. 130.
  69. Heinz Grill: Verborgene Konstellationen der Seele. S. 130–131.
  70. Originalzitat:
    “Nothing then is unchangeable but the inherent and unalienable rights of man.”
    Thomas Jefferson: From Thomas Jefferson to John Cartwright, 5 June 1824. In: Founders Online. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  71. Christoph Gusy: Freiheitsrechte als subjektive Rechte. In: Zeitschrift für das Juristische Studium ZJS. 2008, S. 233–234. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  72. Aktives und passives Wahlrecht. In: Wahlrechtslexikon. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  73. Die Grundrechte. Artikel 5 (Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk-, Film-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit). In: Grundgesetz für jede(n). Abgerufen am 17. Februar 2026.
  74. Die Grundrechte. Artikel 8 (Versammlungsfreiheit). In: Grundgesetz für jede(n). Abgerufen am 17. Februar 2026.
  75. Freiheitliche demokratische Grundordnung. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Lexika. Abgerufen am 17. Februar 2026.
  76. Zivilgesellschaft. In: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Lexikon der Entwicklungspolitik. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  77. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 172. (Online)
  78. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit. S. 173. (Online)
  79. Das Lexikon der Wirtschaft. Freie Marktwirtschaft. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  80. Selbstverantwortung – Voraussetzung der freiheitlichen Ordnung. In: Wirtschaftliche Freiheit. Das ordnungspolitische Journal. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  81. Das Lexikon der Wirtschaft. Soziale Marktwirtschaft. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  82. Definition: Was ist „soziale Marktwirtschaft“? In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  83. Udo Di Fabio: Die Kultur der Freiheit. C. H. Beck, München 2005, ISBN 978-3-406-53745-5.
  84. Originalzitat:
    “Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.”
    Pennsylvania Assembly: Reply to the Governor. Printed in Votes and Proceedings of the House of Representatives, 1755–1756 (Philadelphia, 1756), S. 19–21. In: franklinpapers.org. Abgerufen am 19. Februar 2026.
  85. Liberalismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  86. Anarchismus. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  87. Konservatismus. In: Spektrum. Lexikon der Psychologie. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  88. J. Richard Piper: Ideologien und Institutionen: Amerikanische konservative und liberale Regierungsrezepte seit 1933. Rowman & Littlefield, 1997, ISBN 9780847684595, S. 110–111.
  89. Karl Marx, Friedrich Engels: Manifest der kommunistischen Partei. S. 465. In: Marx Engels Werke. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  90. Karl Marx: Zur Judenfrage. S. 370. In: Marx Engels Werke. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  91. Karl Marx, Friedrich Engels: Manifest der kommunistischen Partei. S. 482. In: Marx Engels Werke. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  92. Hannah Arendt: Ideologie und Terror. In: NAMENSgedächtnis. 2. Januar 2020. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  93. John Stuart Mill: Freiheitsprinzip. In: Texte und Materialien zur Ethik. Abgerufen am 20. Februar 2026.
  94. Überlegungen zur Tyrannei der Mehrheit. John Stuart Mills Konzeption der Freiheit des Individuums. In: texttexturen.de. Abgerufen am 23. Februar 2026.
  95. Rudolf Steiner: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage. 1915–1921. GA 24. 2. Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1982, ISBN 3-7274-0240-7, S. 473. (Online)
  96. Rudolf Steiner: Gesammelte Aufsätze zur Kultur- und Zeitgeschichte 1887 bis 1901. GA 31. 3.  Auflage. Rudolf Steiner Verlag, Dornach 1989 ISBN 3-7274-0310-1, S. 192. (Online)
  97. Friedrich Schiller: Die Worte des Glaubens. In: Gesprochene deutsche Lyrik. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  98. Johann Wolfgang von Goethe: Faust II. Großer Vorhof des Palasts. In: zeno.org. Abgerufen am 24. Februar 2026.
  99. Goethes Gespräche mit Eckermann. Aufbau-Verlag, Wien 1955, S. 267. (Online)
  100. Gerd von der Gönna (Hrsg.): Oratio de hominis dignitate. Rede über die Würde des Menschen. Reclam, Stuttgart 1997, ISBN 978-3-15-009658-1 (lateinischer Text und deutsche Übersetzung).
  101. Heinz Grill: Gibt es Freiheit ohne Verpflichtung? In: Beiträge zu einem Neuen Yogawillen. Abgerufen am 23. Februar 2026.
Dieser Artikel basiert teilweise auf dem Artikel Freiheit aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht dort unter der Lizenz Creative-Commons Namensnennung-ShareAlike 4.0 International. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren einsehbar.


zurück nach oben