Freiheit
Wortherkunft
Das Wort „Freiheit“ ist das Abstraktum zum Adjektiv „frei“, das sich aus dem indogermanischen Wurzelnomen (ig.) *per(e)i- „nahe, bei“ (= „das, was bei mir ist“, das persönliche Eigentum) entwickelt hat. Etymologischen Vermutungen zufolge hat es seine heutige Bedeutung über das germanische *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann, erhalten. [1] Ebenfalls aus der indogermanischen Wurzel lässt sich herleiten, dass jemand, der frei ist, zu einer Gemeinschaft von einander Nahestehenden und Gleichberechtigten gehört, [2] zwischen denen ein friedlicher Zustand herrscht und die diesen inneren Frieden gemeinsam gegen Übergriffe von Dritten verteidigen. Somit wäre „Freiheit“ als Rechtsstatus nach damaligem Verständnis relativ zu einer Gruppe und an die Bereiche gebunden, in denen diese normative Herrschaft ausübt.[3] In der Physik bezeichnet man Freiheit als das Vermögen eines Stoffes oder Körpers, seine Kraft ohne äußeres Hindernis zu zeigen (beispielsweise „freie Bewegung“, „freie Luft“etc.).[4]
- ↑ Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage.
- ↑ Vedisch 'priyá' = 'Freund’, sowie vom gleichen Wortstamm: 'freien’ (i. S. v. heiraten) und 'Frieden’, vgl. Eintrag frei in: Kluge, etymologisches Wörterbuch, 24. Auflage und Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425.
- ↑ Werner Conze, Eintrag Freiheit I, Einleitung in: Otto Brunner, Werner Conze, Reinhart Koselleck: Geschichtliche Grundbegriffe Bd. 2., Stuttgart 2004, ISBN 3-608-91500-1, S. 425. In dieser Etymologie klingt allerdings Aristoteles’ Theorie der Freundschaft nach.
- ↑ Herders Conversations-Lexikon. In: https://woerterbuchnetz.de. Abgerufen am 23. Dezember 2025.
